Brüssel. Im Anschluss an den von der Europaabgeordneten Dorette Corbey (SPE, NL) am 5. Juli 2007 organisierten Workshop über die Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien in die Kraftstoffqualitätsrichtlinie erklärte COPA/COGECA-Generalsekretär Pekka PESONEN: „Es ist an der Zeit, die gesetzlichen Auflagen für die gesteigerte Verwendung von Biokraftstoffen in Kraftstoffen für den Verkehrssektor aufzuheben.“
„Die Vorgehensweise der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) und insbesondere ihre Studien, im Rahmen derer sie Expertengutachten lediglich aus dem Automobil- und Mineralölsektor einholt, sind nicht mehr vertretbar. Derzeit wird die CO2-Bilanz der Biokraftstoffe auf der Grundlage theoretischer Daten erstellt, die überholt sind und auf nicht empirische Weise erfasst wurden. Sie stellen keine angemessene Basis für die Bewertung der Biokraftstoffe dar“, kommentierte Pekka PESONEN.
„Eine transparente Überprüfung der JRC-Studien, die dem Fachwissen aller betroffenen Wirtschaftssektoren Rechnung trägt und ihnen die gleiche Bedeutung beimisst, ist Vorbedingung für eine EU-Regelung zur Bewertung der Biokraftstoffe. Dies ist unerlässlich für die Schaffung einer Gesetzgebung, die auf einer soliden wissenschaftlichen Basis beruhen soll“, fügte er hinzu.
„COPA und COGECA sind bereit, auf technischer Ebene zur Beseitigung der gravierenden Defizite in Bezug auf die agronomischen Daten und die in den aktuellen JRC-Studien angewandte Methodik beizutragen“, erklärte Generalsekretär Pekka PESONEN abschließend.
Nähere Details sind dem auf http://www.copa-cogeca.be/pdf/pr_07_149f_1d.pdf verfügbaren Beitrag von COPA und COGECA zur Überprüfung der Richtlinie 98/70/EG [Pr(07)149F1/P(07)114F1] zu entnehmen. Treten Sie für weitere Informationen in Kontakt mit:
Dominique DEJONCKHEERE, Referatsleiterin, Tel.: +32 2 287 27 30,
E-Mail: dominique.dejonckheere@copa-cogeca.be
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