Zur Navigation springen

Rapsabrechnung und Sortenprüfwesen – Zwei neue UFOP-Praxisinformationen

In Deutschland wird Raps seit mehr als 30 Jahren nach den „Ölmühlenbedingungen“ abgerechnet. Diese Qualitätsstandards haben sich in den Abrechnungen von der Landwirtschaft über die Handelsstufe bis zur Ölmühle bewährt. Eine zentrale Rolle in der Abrechnung spielen Ölgehalt, Wasser und Besatz. 

Im mehrjährigen Mittel liegt der durchschnittliche Ölgehalt bei 42 % und damit oberhalb des Basiswerts von 40 %. In der Regel liegt somit der Auszahlungspreis über den Preisnotierungen und den abgeleiteten Basispreisen für Raps. Eine detaillierte Information über die Rapsabrechnung ist Ziel der neuen UFOP-Praxisinformationen „Die Rapsabrechnung“, zu beziehen über die UFOP oder als Download unter http://www.ufop.de/ <http://www.ufop.de/> .

Mit den Öl- und Eiweißpflanzen erreichen die deutschen Landwirte eine Marktleistung von 1,5 bis 2,0 Mrd. EUR. Durch die Nutzung des züchterischen Fortschritts, der mit rund ein Prozent pro Jahr beziffert wird, erzielen die deutschen Landwirte allein beim Winterraps einen Mehrerlös von ca. 15 bis 20 Mio. EUR/Jahr. Für Ackerbohnen beträgt der Mehrerlös ca. 100.000 EUR, für Futtererbsen ca. 600.000 EUR je Jahr.

Die richtige Sortenwahl zahlt sich für den Landwirt aus. Daher fördert die UFOP das Sortenprüfwesen seit ihrer Gründung. Die bundesweite Durchführung der umfangreichen Sortenversuche wird von der eigens eingerichteten Außenstelle Versuchswesen bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein betreut. Weitergebende Informationen über das in der Praxis bewährte und mit den Bundesländern abgestimmte Prüfsystem enthält die neue UFOP-Praxisinformation „Sortenprüfwesen“, zu beziehen über die UFOP oder als Download unter http://www.ufop.de/ <http://www.ufop.de/> .

Unter folgenden Link stehen Ihnen die beiden neuen Praxisinformationen als Download zur Verfügung.

Zum Downloadbereich