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Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung – UFOP begrüßt Aussetzung des Notifizierungsverfahrens und fordert Korrektur des EU-Vorschlages

Mit ihrer Entscheidung, das Verfahren zur Notifizierung des deutschen Entwurfs einer Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung auszusetzen, hat die EU-Kommission wie erwartet das Verfahren bis zunächst Ende Dezember 2008 angehalten. Die EU-Kommission unterstreicht hiermit den Abstimmungsbedarf zur Schaffung harmonisierter EU-rechtlicher Rahmenbedingungen, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sein müssen. Zudem ist die Aussetzung des Verfahrens die logische Folge der von der EU-Kommission inzwischen selbst vorgelegten Vorschläge über die Anforderungen bzw. Kriterien an die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen.

Die UFOP hatte mit Blick auf den deutschen Verordnungsentwurf kritisiert, dass dieser völlig übereilt und praktisch ohne Berücksichtigung der Stellungnahmen der betroffenen Wirtschaftskreise vom Bundeskabinett am 5. Dezember beschlossen und zur Notifizierung an die EU-Kommission weitergeleitet wurde.

Leider muss auch jetzt festgestellt werden, dass sowohl im deutschen Entwurf als auch in den Vorschlägen der EU-Kommission erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies betrifft nicht nur die Verankerung der sogenannten Default- oder Standard-Werte in den Anhängen der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie und der EU-Förderrichtlinie für Erneuerbare Energien, sondern ebenfalls grundsätzliche Fragestellungen bezüglich der  Systemgrenzen für den Anbau der Biomasse. In den Entwürfen werden nämlich Plantagenwirtschaft für die Palmölproduktion und einjährige Ackerkulturen wie z. B. Raps miteinander verglichen. Die UFOP fordert, dass als Systemgrenze für einjährige Kulturarten zumindest die Fruchtfolge herangezogen werden muss, weil die positiven ackerbaulichen Effekte des  Rapsanbaues andernfalls nicht die angemessene Berücksichtigung bei der Berechnung der Treibhausgasverminderung finden. Die Berechnungsgrundlagen zur Bestimmung der Default-Werte werden auch grundsätzlich kritisiert. Die Berechnungsmethoden werden von Experten angezweifelt, die Ursprungsdaten für die Berechnung dieser Werte nicht offen gelegt und sind daher nicht nachvollziehbar.

Die UFOP fordert, dass  EU-weit rechtsverbindlich die Methoden zur Berechnung der Treibhausgas-Emissionen verankert und die Ursprungsdaten zur Bestimmung der Default-Werte veröffentlicht werden. Nicht nachvollziehbar ist, dass z. B. Sojaöl bisher in den Entwürfen der EU-Kommission nicht berücksichtigt wurde.

Die UFOP sieht daher grundsätzlich noch erheblichen Abstimmungsbedarf zwischen der betroffenen Wirtschaft und der EU-Kommission sowie mit dem Europäischen Parlament, das sich inzwischen intensiv  mit dieser Frage befasst. Die UFOP weist darauf hin, dass an diesen rechtlichen Rahmenbedingungen ebenfalls die Schaffung und Umsetzung der Zertifizierungssysteme gekoppelt ist.