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Hohe Unterkompensation bei der Steuerbegünstigung bei Biodiesel bestätigt

Auf Grundlage der aktuellen Marktdaten bei der Rohstoffpreisentwicklung sieht sich die UFOP in ihrer im Januar 2008 veröffentlichten Prognose zur Unterkompensation für Biodiesel als Reinkraftstoff bestätigt. Für das erste Quartal 2008 stellt die UFOP eine Unterkompensation in Höhe von minus 28 Cent je Liter fest und nimmt dieses Ergebnis zum Anlass, den Korrekturbedarf bezüglich der zukünftigen Ausgestaltung der Steuerbegünstigung bei Biokraftstoffen erneut anzumahnen. Ursache sind die hohen Preise für Rapsöl und generell für pflanzliche Öle in Verbindung mit der auf 15 Cent je Liter erhöhten Energiesteuer.

Die UFOP stellt nachdrücklich fest, dass der mit dem Biokraftstoffquotengesetz verfolgte marktstrategische Ansatz, den Beimischungsanteil für Biokraftstoffe in dem Maße zu erhöhen wie bedingt durch die Reduzierung der Steuerbegünstigung der Absatz von Biodiesel als Reinkraftstoff und Pflanzenölkraftstoff zurück geht, nicht greift. Der Ansatz ist zwar grundsätzlich richtig, um schließlich auch die nationalen Mengenziele für Biokraftstoffe erfüllen zu können betont der Verband, jedoch geht die Rechnung nicht wie beabsichtigt auf. Eine Ursache ist die erheblich verzögerte Umsetzung der geänderten Kraftstoffqualitäts- und Kennzeichnungsverordnung (10. BImSchV).  Im vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf ist eine Erhöhung der Beimischung von derzeit max. 5 Vol.-% Biodiesel auf max. 7 Vol-% vorgesehen. Gemessen am Gesamtabsatz für Dieselkraftstoff entspricht diese Vorgabe etwa 2 Mio.Tonnen Biodiesel. Als Ergebnis der Debatte zur Frage der Verwendung von E10 ist bisher leider nicht absehbar, wann die geänderte Verordnung in Kraft treten wird.

Dies bedeutet, dass die Quotenverpflichteten der Mineralölbranche vor erheblichen Problemen stehen werden, ihre Quotenverpflichtung 2009 erfüllen zu können. Die Quotenverpflichtung ist nach Auffassung der UFOP nur dann erfüllbar, wenn ausreichend Reinkraftstoffmengen vermarktet wurden als Voraussetzung für eine Anrechnung auf die Biokraftstoffquote. Im Wege der Rückzahlung der Steuerbegünstigung würden entsprechend anrechenbare Biokraftstoffquotenmengen geschaffen. Demzufolge fließt ein Großteil der Steuerbegünstigung wieder in den Bundeshaushalt mit dem entsprechenden Zeitverzug zurück. Die Quotenübertragung muss für ein laufendes Kalenderjahr im darauffolgenden Jahr bis zum 1. April abgeschlossen sein.

Vor dem Hintergrund einer notwendigen Kompromissfindung in der steuerlichen Begünstigung von Biodiesel und Pflanzenöl muss diese so gestaltet sein, dass überhaupt noch eine Reinkraftstoffvermarktung ermöglicht wird.

Die UFOP fordert daher die zeitliche Streckung der Steuerbegünstigung für Biodiesel und Pflanzenöl:
1. Januar 2008 - 31. Dezember 2009: 399,40 EUR je 1000 Liter,
1. Januar 2010 - 31. Dezember 2011: 336,40 EUR je 1000 Liter,
ab 1. Januar 2012: 273,40 EUR je 1000 Liter  

Aktuell muss jedoch die Besteuerung ausgesetzt werden bis sich die Marktverhältnisse geändert haben.

Mit dieser Regelung würde der aktuellen Rohstoff- und Marktpreisentwicklung bei fossilen Kraftstoffen entsprochen, ohne Investitionsanreize auszulösen und zugleich, so die UFOP, auch der zurzeit intensiv geführten umweltpolitischen Diskussion Rechnung getragen.

Download des aktualisierten Berichts zur Steuerbegünstigung für Biodiesel als Reinkraftstoff