Mit großer Verwunderung hat die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) die Aussagen des TÜV-Süd zur Frage der Verwendung von Biodiesel als Beimischkomponente zur Kenntnis genommen. Wie die Bild am Sonntag berichtete, sei nach Aussagen eines Mitarbeiters des TÜV-Süd eine Beimischung von 7 % Biodiesel in Dieselkraftstoff wegen einer eventuellen Materialunverträglichkeit mit Gummidichtungen und Leitungen sowie einer vermeintlich nicht vorhandenen Schmierwirkung des Biodiesels zu hinterfragen.
Diesen Aussagen tritt die UFOP mit Nachdruck entgegen. Biodiesel als Zumischkomponente wurde bereits Anfang der 90er Jahre in Frankreich eingeführt. Vom TÜV-Süd beschriebene technische Probleme wurden bisher nicht festgestellt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieser langjährigen Erfahrungen hat die Fahrzeugindustrie einer Beimischung in Höhe von 5 Volumenprozent und jetzt auf 7 Volumenprozent zugestimmt. Dies umfasst auch die Freigabe von Altfahrzeugen.
Die Verwendung von Biodiesel als Beimischkomponente wird schon seit mehreren Jahren auch auf europäischer Ebene fachlich intensiv diskutiert. Deutschland und Frankreich gehen derzeit bei diesem Thema gemeinsam voran. Dabei ist die Einführung einer nationalen Norm lediglich ein Vorgriff auf die Schaffung einer geänderten Dieselkraftstoffnorm (EN 590) für die Zulassung von B7 auf europäischer Ebene.
Die UFOP betont, dass als Voraussetzung für die Verwendung von Biodiesel als Reinkraftstoff wie auch als Zumischkomponente in herkömmlichen Dieselkraftstoff die erforderlichen material- und motortechnischen Anforderungen selbstverständlich erfüllt werden müssen. Deshalb begrüßt die UFOP den inzwischen sehr intensiven Dialog zwischen der Fahrzeug-, Mineralöl- und der Biokraftstoffindustrie, um diese Anforderungen zu erfüllen und um so eine abgestimmte Strategie zur Markteinführung von Biodiesel als Zumischkomponente zu realisieren. B7 ist dabei ein wichtiger Eckpfeiler in der deutschen „Roadmap Biokraftstoffe“, die unter der Federführung des Bundesumweltministers sowie des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit den betroffenen Wirtschaftskreisen abgestimmt wurde.