Vor dem Hintergrund der dramatischen Situation in der deutschen Biodiesel- und Pflanzenölkraftstoffwirtschaft fordert die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) die Bundesregierung auf, dem Bundestag noch im März den Biokraftstoffbericht zur Überkompensationsprüfung bei Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff für eine Korrektur des Gesetzentwurfes zur Änderung der Förderung bei Biokraftstoffen vorzulegen. Eine Vorlage erst für September, wie vom Bundesrat noch im Dezember gefordert, kommt für die betroffenen Unternehmen viel zu spät. Im Lichte der Finanzkrise müsse sich die Bundesregierung gerade jetzt ihrer Verantwortung auch für diesen Wirtschaftsbereich stellen, betont der Verband.
Der Korrekturbedarf in der Steuerpolitik sei mit der Vorlage des Zwischenberichtes vom November 2008 der Bundesregierung hinlänglich bekannt. Dieser habe bereits eine Unterkompensation für Kleinanlagen von bis zu 23,6 Cent je Liter ausgewiesen, stellt die UFOP fest. Das Defizit hat sich in den letzten Monaten für die betroffenen Hersteller weiter vergrößert.
Unter Hinweis auf die abschließende parlamentarische Debatte Ende März bekräftigt die UFOP ihre Forderungen und mahnt den Bundestag an endlich initiativ zu werden:
1. Einführung einer steuerbegünstigten Sockelmenge als Beitrag zur Existenzsicherung von kleineren und mittleren Anlagen von max. 10.000 Kubikmetern, ausschließlich für bestehende Biodiesel- und Pflanzenölkraftstoffhersteller.
2. Für diese je Betrieb limitierte Menge ist die Steuerentlastung auf dem Niveau für 2008 festzuschreiben.
3. Steuerbefreiung des ÖPNV, einschließlich des Schienen gebundenen Nahverkehrs, sowie der staatlichen Forstbetriebe als umweltsensible Bereiche.
4. Ermäßigung der Mautgebühr für Unternehmen des Transportgewerbes, die nachweislich Biodiesel oder Pflanzenölkraftstoff einsetzen.
Die UFOP mahnt den dringenden Handlungsbedarf von Seiten des Bundestages an und weist einschränkend darauf hin, dass die geforderten Maßnahmen lediglich kurzfristig eine Perspektive für die Existenzsicherung in Aussicht stellen, aber nicht das grundsätzliche Problem der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit von reinen Biokraftstoffen durch den Wegfall der Steuerbegünstigung lösen können. Ziel muss es sein, über die erforderliche Anpassung der förderpolitischen Rahmenbedingungen der jungen Branche überhaupt eine Perspektive in Aussicht zu stellen. Der Ausschluss der Doppelförderung im Änderungsgesetz sowie die Einführung von EU-Importzöllen für den Import von B99 ist der erste richtige Schritt zugleich den internationalen Wettbewerb auf eine faire Basis zu stellen.