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Bundesrat fordert eine Besserstellung der Förderung von Biokraftstoffen

Gegen den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Biokraftstoffförderung hat der Bundesrat am 12. Juni  Einspruch eingelegt. Der vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschuss hatte den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2009 mehrheitlich bestätigt. Die Forderungen der Länder nach Steuererleichterungen für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoffen sowie zur Beibehaltung des Mindestanteils von Biokraftstoffen blieben damit unberücksichtigt.

Der Bundesrat hat seinen Beschluss mit der Mehrheit seiner Stimmen gefasst. Damit das Gesetz dennoch in Kraft treten kann, muss der Deutsche Bundestag den Einspruch des Bundesrates ebenfalls mit der Mehrheit seiner Stimmen zurückweisen. Gelegenheit dazu hat der Bundestag in dieser Legislaturperiode nur noch in den verbleibenden Sitzungswochen (25. und 27. KW).

Zur Höhe der Steuerbegünstigung für reine Biokraftstoffe sah der Kompromissvorschlag aus dem Bundesrat für den Vermittlungsausschuss, wie von der UFOP gefordert, eine Rücknahme der Steuersätze 2009 auf das Niveau 2007 vor. Die Energiesteuer wäre danach für 2009 auf ca. 9 Cent je Liter für Biodiesel in Reinform und ca. 2 Cent je Liter für Pflanzenölkraftstoff gesenkt worden. Die vom Bundestag beschlossene Regierungsvorlage sieht hingegen jeweils 18 Cent je Liter für die beiden Reinkraftstoffe vor. Damit sind Reinkraftstoffe nicht mehr wettbewerbsfähig, was der Bericht der UFOP zur Überkompensation und der drastische Absatzeinbruch während der letzten Monate bestätigt. Reinkraftstoffe haben für die mittelständischen dezentralen Anlagen nur dann eine Marktchance, wenn in der Steuerberechnung die starken Preisschwankungen berücksichtigt werden. Auch hierzu sollte die Bundesregierung aufgefordert werden und für die Besteuerung ab 2010 ein formelgebundenes Verfahren einführen, das die Festsetzung sachgerechter Steuersätze für Reinkraftstoffe erlaubt.