Zur Navigation springen
Bild

Verpflichtung zur Treibhausgasverminderung stellt Landwirtschaft und Biokraftstoffhersteller vor große Herausforderungen

Das Ziel, die Treibhausgase (THG) durch den Einsatz von Biokraftstoffen zunächst um mindestens 35 % und ab 2017 um 50 % zu senken, kann in den meisten Fällen nicht allein über die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) vorgegebenen Standardwerte erfüllt werden. Erforderlich ist eine rohstoff- und verarbeitungsbezogene individuelle Optimierung der THG-Emissionen über die gesamte Konversionskette.

Auch der landwirtschaftliche Anbau ist betroffen, wenn spätestens ab 2017 maximal 41,9 gCO2eq/MJ und ab 2018 für neue Anlagen maximal 33,5 gCO2eq/MJ nicht überschritten werden dürfen. Bei Biodiesel aus Raps liegen die Emissionen nach dem Standardwert mit 52 g CO2eq/MJ knapp unter dem Wert von 54,5 g CO2eq/MJ für das aktuelle Reduktionsziel von 35 % gegenüber fossilem Kraftstoff. Zur Erreichung des Reduktionsziels von 50 % ab dem Jahr 2017 und 60 % für Neuanlagen ab 2018 sind daher zusätzliche Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasen auch im landwirtschaftlichen Anbau zwingend erforderlich.

Die Grafik steht Ihnen im Pressedownload-Bereich unter folgenden Link in einer druckfähigen Größe zur Verfügung.

Zum Pressedownload