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Biodiesel in der Landwirtschaft

Mit der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Änderung der Agrardieselregelung wird die Erstattung der Mineralölsteuer in Höhe von ca. 21,5 Cent je Liter auf max. 8.400 Liter je Betrieb beschränkt. Aufgrund des ebenfalls eingeführten Selbstbehalts in Höhe von 350 Euro (entspricht einem Verbrauchsvolumen von ca. 1.600 Litern), zuzüglich einer Bagatellgrenze von ca. 50 Euro, kann der Betrieb erst ab einer Summe von 400 Euro einen Antrag auf Mineralölsteuererstattung stellen. Mit dem Ziel die Kraftstoffkosten zu reduzieren, kann ein Umstieg auf den Betrieb mit Biodiesel sinnvoll sein. Naturgemäß lohnt sich eine Umstellung erst ab 10.000 Liter Dieselkraftstoffverbrauch. Vor einer Umstellung sollten jedoch einige Faktoren berücksichtigt werden:

Biodieselpreisentwicklung

Einzelbetrieblich bleibt die Inanspruchnahme der höchstmöglichen Rückvergütung attraktiv. Die Biodieselproduktionskapazität wird 2007 auf ca. 5 Millionen Tonnen in Deutschland steigen. Jedoch wird sich die Biodieselpreisentwicklung auch in Zukunft stark an der Preisentwicklung des Dieselkraftstoffes orientieren. Ursache ist die insgesamt stark gestiegene Nachfrage nach Biodiesel von Seiten der Mineralölindustrie (Zumischung zu Dieselkraftstoff) und des Transportgewerbes. Eine Entkoppelung von dieser Entwicklung ermöglicht ggf. die Lohnverarbeitung von Rapssaat bzw. Rapsöl zu Biodiesel.

Motortechnische Voraussetzungen/Anforderungen

Zur Vermeidung von motortechnischen Problemen und Folgeschäden sind unbedingt die verbindlichen Aussagen der Fahrzeughersteller bezüglich der typenbezogenen Freigaben und hiermit verbundenen Wartungshinweisen einzuholen - der Anwender ist für die Beschaffung der notwendigen Informationen selbst verantwortlich! Bei Neukauf sollte die Biodieselfreigabe eine Vertragsbedingung sein. Eine Umstellung von nicht für den Biodieselbetrieb freigegebenen Fahrzeugen führt bei Neufahrzeugen zu einem Verlust der Gewährleistungsansprüche. Zu beachten ist, dass die Einspritzpumpenhersteller nur die Zumischung von max. 5 % Biodiesel zu Dieselkraftstoff freigegeben haben.

Kraftstofflagerung

Gemäß Mineralölsteuergesetz ist die Vermischung von Dieselkraftstoff und Biodiesel im Lager des Endanwenders steuerunschädlich möglich. Dies erleichtert die Umstellung der Fahrzeugflotte, entbindet jedoch nicht von der Notwendigkeit zu prüfen,
- ob eine Reinigung des Lagertankes erforderlich ist (Reinigungseffekt des Biodiesels);
- ob der Tank für die Lagerung von Biodiesel (Bauartzulassung) geeignet ist;
- ob der Tank keine Bauteile aus Buntmetallen wie Kupfer oder Zink enthält, die die Lager- bzw. Produktstabilität negativ beeinflussen könnten.

Die Zapfsäule muss im Hinblick auf ihre Biodieseleignung (Materialverträglichkeit) ebenfalls geprüft werden.

Biodieselbezug und -qualitätssicherung

Einige Schlepperhersteller haben ausschließlich Rapsölmethylester (RME) freigegeben. Aufgrund der betrieblich gegebenen unterschiedlichen Lagerbedingungen und Zeitabstände für den Biodieselbezug sollte der Kaufvertrag folgende Zusatzbedingungen enthalten:

- Rapsölmethylester
- Additivierung mit einem Additiv zur Verbesserung der Oxidationsstabilität.

Die Additivierung empfiehlt sich insbesondere bei Fahrzeugen mit Hochdruckeinspritzung (Pumpe-Düse-Einheit oder Common-Rail-System).
Der Kraftstoff wird hohen Drücken und damit Temperaturansprüchen ausgesetzt. Dringend empfohlen wird der Bezug aus dem Mitgliederkreis der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e. V. (AGQM).

Die AGQM hat ein mehrstufiges Qualitätssicherungssystem entwickelt, das die Biodieselqualität vom Hersteller bis zur Tankstelle überwacht. Das QM-Konzept wurde in den vergangenen Jahren schrittweise entsprechend den steigenden Anforderungen der Mindestqualität gemäß der zum November 2003 veröffentlichten europäischen Norm - DIN EN 14214 - angepasst bzw. durch Eigenanforderungen erweitert.

Erfahrungen bestätigen, dass im Schadensfall eine Rückverfolgbarkeit der Biodieselherkunft notwendig ist für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Fahrzeughersteller.
Der Biodiesellieferant sollte im Bedarfsfall die chargenbezogenen Werkszertifikate vorlegen können. Im Zweifelsfall ist die Entnahme eines qualifizierten Rückstellmusters bei Lieferung anzuraten.

Kalkulation

Die Wirtschaftlichkeit einer Umstellung auf den Betrieb mit Biodiesel wird nicht allein durch den Abstand Biodieselpreis und Dieselpreis, sondern durch nachstehende weitere Faktoren bestimmt:

- eventueller Mehrverbrauch
- Wartungsbedingungen der Fahrzeughersteller (Reduzierung des Motorwechselintervalls, sowie weitere laufend anfallende Wartungsmaßnahmen)
- Investitionen bzw. Umbaumaßnahmen bei Schleppern und Lagertanks. Ggf. ist in Abhängigkeit von der Freigabenerteilung die Errichtung eines zweiten Lagertanks für Biodiesel notwendig.

Förderprogramm BMVEL

Das BMVEL bezuschusst Umstellungsmaßnahmen wie auch die Schaffung einer Eigenverbrauchsanlage mit bis zu 40 % der Investitionskosten.

Die Förderkonditionen sind erhältlich unter www.bio-kraftstoffe.info

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