Die DEUTZ AG, Köln, ist einer der führenden unabhängigen Hersteller von kompakten Dieselmotoren im Leistungsbereich von 10 bis 500 kW für On- und Offroad-Anwendungen. Ein wesentlicher Schwerepunkt ist dabei schon seit Jahren die Entwicklung von serienreifen Dieselmotoren, die mit 100 % Biodiesel betrieben werden können.
Im Technischen Rundschreiben TR 0199-99-3005 wird umfangreich auf sämtliche Motorfreigaben für Biodieselapplikationen eingegangen.
Die Aussagen der Fahrzeughersteller zum Thema Biodiesel basieren auf Umfragen, die von der UFOP regelmäßig durchgeführt werden. Trotz aller Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt bei der Recherche kann die UFOP keine Gewähr für die Richtigkeit der nachfolgend wiedergegebenen Aussagen übernehmen. Verbindliche Aussagen sind ggfs. bei den jeweiligen Unternehmen direkt zu erfragen. Beim Einsatz von Biodiesel in Fahrzeugen, die nicht generell freigegeben sind, sollte Rücksprache mit der zuständigen Fachwerkstatt gehalten werden.
Wir bemühen uns, diese Übersicht laufend zu aktualisieren. Sollten Sie andere Informationen zu den Herstelleraussagen vorliegen haben, können Sie uns diese einfach per eMail oder per Fax (+49 (0) 30 44 03 88 20) übermitteln.
Die ersten drei Unternehmen haben grünes Licht für Biodiesel gegeben: Twin-Tec, HJS und Skoda Deutschland GmbH haben jetzt ihre Russfilterkatalysatoren zum Nachrüsten für den Pflanzensprit freigegeben. Die Lieferprogramme von Twin-Tec und HJS stehen hier für Sie zum Download bereit.
Information Skoda Deutschland GmbH:
Mit Hinweisen zur Steuerbegünstigung, zu motortechnischen Anforderungen und für den Bezug von Biodiesel
Die hier aufgeführten Aussagen der Schlepperhersteller zum Thema Biodiesel basieren auf einer Umfrage, die von der UFOP im Sommer 2008 durchgeführt wurde. Trotz aller Gewissenhaftigkeit bei der Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.
Diese Broschüre entbindet nicht von der Informationspflicht des Biodiesel-Anwenders. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich, sich die Freigabenerteilung und gegebenenfalls die erforderlichen Wartungshinweise beim jeweiligen Schlepperhersteller bestätigen zu lassen bzw. zu erfragen.
3. aktualisierte Auflage (Stand 5/08)