Die jüngst in einem Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geäußerten Forderungen bezüglich der weltweiten Abschaffung von Subventionen für Biokraftstoffe stoßen bei Fachorganisationen der deutschen Land- und Biokraftstoffwirtschaft auf deutliche Ablehnung. Der OECD-Bericht sorgte in den vergangenen Tagen mit seiner pauschalen Kritik an Biokraftstoffen weltweit für Aufmerksamkeit.
Auswirkungen der geänderten Mindestanteile Neuberechnung der Steuersätze für Reinkraftstoffe Klimaschutzquote für Biokraftstoffe ab 2015
UFOP informiert über das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
Der Bundestag wies am 18. Juni mit der so genannten Kanzlermehrheit einen Einspruch des Bundesrates gegen das Biokraftstoff-Gesetz zurück. Das Regelwerk kann somit in Kraft treten. Die Länder hatten weitere Steuerentlastungen für Biodiesel und Pflanzenöl gefordert, sind mit diesen Forderungen jedoch gescheitert. Neben den Gesetzesänderungen bspw. zur Absenkung des Gesamtquotenanteils von Biokraftstoffen im Kraftstoffmarkt um 1 Prozent auf 5,25 Prozent für 2009, hat das Parlament zudem eine Entschließung verabschiedet, in der es die Regierung auffordert, dafür zu sorgen, dass Nachhaltigkeitsstandards bei der Produktion, Lieferung und Verwendung von Biokraftstoffen eingehalten werden.
UFOP begrüßt Aussetzung des Notifizierungsverfahrens und fordert Korrektur des EU-Vorschlages
Mit ihrer Entscheidung, das Verfahren zur Notifizierung des deutschen Entwurfs einer Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung auszusetzen, hat die EU-Kommission wie erwartet das Verfahren bis zunächst Ende Dezember 2008 angehalten. Die EU-Kommission unterstreicht hiermit den Abstimmungsbedarf zur Schaffung harmonisierter EU-rechtlicher Rahmenbedingungen, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sein müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. Juli entschieden, dass der Abbau der Steuervergünstigung für Biodiesel und Pflanzenöl mit dem Grundgesetz vereinbar sei und wies damit die Verfassungsbeschwerde von 29 Herstellern und Vertreibern von Biokraftstoffen zurück.
In der Schweiz werden ab Anfang Juli 2008 Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer entweder ganz befreit oder begünstigt. Der Bundesrat fasste aktuell den Beschluss Biogas, Bioethanol und Biodiesel ab dem 1. Juli von der Mineralölsteuer ganz zu befreien und für Erd- und Flüssiggas die Steuer zu reduzieren.
Mit der im Auftrag der UFOP durch das Institut für Energetik und Umwelt, Leipzig, erstellten Studie zur Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung soll ein Beitrag zur weiteren Diskussion über die von der Bundesregierung beschlossenen Neuausrichtung der Biokraftstoffförderung geleistet werden. Auch die EU-Kommission legt am 23. Januar ihren Entwurf zur Förderung erneuerbarer Energien vor, in dem für die Biokraftstoffe ein analoger Ansatz für die zukünftige Förderausrichtung vorgesehen ist. Die Studie soll daher auch einen Impuls für die weitere Diskussion auf europäischer Ebene setzen. Ziel muss es sein, so die UFOP-Forderung, die sachgerechte Ausgestaltung der zukünftigen förderpolitischen Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe auf eine EU-einheitliche Basis zu stellen.
Reiner Biodiesel ist nicht mehr wettbewerbsfähig. Die Unterkompensation hat ein dramatisches Ausmaß erreicht. Der nochmals teurer gewordene Rohstoff Pflanzenöl macht in Verbindung mit der auf 15 Cent je Liter erhöhten Energiesteuer dem reinen Biodiesel vollends den Garaus. Nach aktualisierten Berechnungen erreicht die Unterkompensation im Januar einen neuen Negativrekord von 29 Cent.
Gemeinsame Strategie von BMU/BMELV, VDA, MWV, IG, VDB und DBV
Beim Runden Tisch Biokraftstoffe am 17. Januar und 5. Juli 2007 wurde zwischen Automobilindustrie, Mineralölindustrie, der mittelständischen Mineralölwirtschaft, Landwirtschaft sowie BMU/BMELV eine abgestimmte Roadmap für die weitere Förderung von Biokraftstoffen erarbeitet. Die Roadmap enthält die mittelfristig erforderlichen Maßnahmen, die zur Steigerung des Biokraftstoffanteils innerhalb Deutschlands und der EU notwendig sind.
Die Roadmap Biokraftstoffe steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Der Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.07.2007 ersetzt alle bisherigen Erlasse zum Biokraftstoffquotengesetz und hat damit zugleich eine zusammenfassende Funktion.
In diesem Dokument wurde eine Reihe von Anregungen umgesetzt, die im Rahmen der von der AGQM durchgeführten Seminare zum Energiesteuergesetz/Biokraftstoffquotengesetz zustande gekommen sind. Hierzu zählt z.B. die Festlegung des Mindestumfanges zur betrieblichen Qualitätssicherung, damit selbst ausgestellte Werks- bzw. Analysenzertfikate als Beleg für die Einhaltung der Anforderungen anerkannt werden können. Weiterhin wurde die Iodzahl in den Katalog der zu prüfenden Parameter mit aufgenommen. Auch die energiesteuerrechtliche Umrechnung Masse/Volumen mit einer Einheitsdichte ist nunmehr zulässig.
Die UFOP hat eine überarbeitete Version der Steuerinformation herausgegeben, die jetzt auch Aspekte der Durchführungsverordnung zum Biokraftstoffquotengesetz berücksichtigt. Ende Oktober hatte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zum Biokraftstoffquotengesetz und damit die Novellierung des Energiesteuergesetzes verabschiedet. Der Beschluss stellt die Weichen für die nahe und mittelfristige Zukunft der Biokraftstoffe. Das komplexe Regelwerk des Biokraftstoffquotengesetzes löste viele Fragen bei den betroffenen Wirtschaftszweigen und der breiten Öffentlichkeit aus. Die UFOP hat deshalb eine Information veröffentlicht, in der die gesetzlichen Details und deren Auswirkungen erläutert werden.
Am 28. Dezember 2006 ist im Bundesgesetzblatt die Durchführungsverordnung zum Biokraftstoffquotengesetz veröffentlicht worden. Der Verordnungstext steht auf folgender Internetseite kostenpflichtig zum Download bereit.
Da das Dokument auf der Webite derzeit nicht per Stichwort recherchiert werden kann, sollten Sie den folgenden Suchweg gehen: Unter dem Button Aufschlagen (in der senkrechten, linken Menüleiste) klicken Sie bitte BGBl. I an, geben dann in der Spalte darunter das Jahr: 2007 ein und darunter die Seitenzahl: 60. Wenn Sie dann auf Go klicken, sollte Ihnen die Verordnung zum Download/Kauf angezeigt werden.
Hinweis: Beim Entwurf, der hier zum Download angeboten wird, handelt es sich um eine nicht amtliche konsolidierte Fassung. Die amtliche Fassung wird nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens alleine das Bundesgesetzblatt enthalten.
Zum Bundesgesetzblatt. Hinweis zur Suche: Unter dem Button Aufschlagen (in der senkrechten, linken Menüleiste) klicken Sie bitte BGBl. I an, geben dann in der Spalte darunter das Jahr: 2006 ein und darunter die Seitenzahl “3180”. Wenn Sie dann auf Go klicken, sollte Ihnen die Verordnung zum Download/Kauf angezeigt werden.
Mit In-Kraft-Treten des Energiesteuergesetzes zum 1. August 2006 hat die Bundesregierung entscheidend die bisherige Rechtslage für die Produktion und Vermarktung von Biokraftstoffen geändert. Nach der Absichtserklärung der neuen Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag sollte jedoch die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen ersatzlos durch eine Beimischungspflicht ersetzt werden. Die Umsetzung dieses Vorhabens hätte das sofortige Aus für die Reinkraftstoffvermarktung und damit der kleineren Anlagenbetreiber, der Biodieselhändler und der über 1.900 öffentlichen Biodieseltankstellen bedeutet.
Der vollständige Bericht steht hier für Sie zum Download bereit.
Zum 1. Juli 2006 ist der dritte Bericht gemäß Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie 2003/30/EG vom 8.05.2003 "zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor" der Kommission vorzulegen.
Deutschland hat im Jahr 2005 das angestrebte Ziel von 2 % Anteil Biokraftstoffen am Gesamtkraftstoffverbrauch deutlich übertroffen. In 2005 machten Biokraftstoffe in deutschland 3.75 % des Gesamtkraftstoffverbrauchs, bezogen auf den Energiegehalt aus.
Zum 01. August 2006 ist das Energiesteuergesetz in Kraft getreten. Die zukünftig geltenden Steuerentlastungssätze sind in § 50 und für die Land- und Forstwirtschaft relevanten Regelungen in § 57 aufgeführt.
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2006 endgültig über die Besteuerung von reinen Biokraftstoffen entschieden. Demnach wird Biodiesel in Reinform ab 1. August 2006 mit jährlich steigenden Steuersätzen besteuert. Der Eingangssteuersatz soll 9 Cent je Liter betragen und ab 2008 jährlich um mindestens 6 Cent je Liter erhöht werden. Schon 2012 soll so der Steuersatz von 45 Cent erreicht werden. Für reinen Rapsölkraftstoff beginnt die Steuerpflicht im Jahr 2008 mit 10 Cent je Liter und ebenfalls gestaffelten Mehrbeträgen bis zur vollständigen Steuerpflicht 2012.
Auf Ablehnung bei der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) stößt der Vorschlag der Bundesregierung eine Teilbesteuerung für Biodiesel einzuführen. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesregierung in ihrem aktuell dem Bundestag übermittelten Bericht zur Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen. Die Teilbesteuerung zum jetzigen Zeitpunkt einzuführen wertet der UFOP-Vorsitzende, Dr. Klaus Kliem, als generell entmutigendes Signal in Richtung der sich noch im Aufbau befindlichen Biokraftstoffproduktion.
Ausführliche Stellungnahme der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. zu den Vorschlägen der EU. Die Stellungnahme enthält zahlreiche wichtige Argumente, die für die Vorschläge sprechen und mündet in Forderungen, die sich insbesondere auf den Richtlinienvorschlag zur Besteuerung von biogenen Kraftstoffen beziehen.