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Energiesteuergesetz 2010

Unter dem Vorbehalt der nach EU-Recht jährlich erforderlichen Überkompensationsprüfung hat die EU-Kommission die Steuerbegünstigung für B100 und Pflanzenölkraftstoff für den Zeitraum 2010 bis 2012 genehmigt. Die jeweiligen Steuerbegünstigungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Die Hauptzollämter erstatten die Differenz an die Steuerschuldner entsprechend der Differenz der bisher erhobenen und nunmehr rückwirkend gültigen Steuerbegünstigung.

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Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen

Auswirkungen der geänderten Mindestanteile Neuberechnung der Steuersätze für Reinkraftstoffe Klimaschutzquote für Biokraftstoffe ab 2015

UFOP informiert über das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen

Der Bundestag wies am 18. Juni mit der so genannten Kanzlermehrheit einen Einspruch des Bundesrates gegen das Biokraftstoff-Gesetz zurück. Das Regelwerk kann somit in Kraft treten. Die Länder hatten weitere Steuerentlastungen für Biodiesel und Pflanzenöl gefordert, sind mit diesen Forderungen jedoch gescheitert. Neben den Gesetzesänderungen bspw. zur Absenkung des Gesamtquotenanteils von Biokraftstoffen im Kraftstoffmarkt um 1 Prozent auf 5,25 Prozent für 2009, hat das Parlament zudem eine Entschließung verabschiedet, in der es die Regierung auffordert, dafür zu sorgen, dass Nachhaltigkeitsstandards bei der Produktion, Lieferung und Verwendung von Biokraftstoffen eingehalten werden.

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Roadmap Biokraftstoffe

Gemeinsame Strategie von BMU/BMELV, VDA, MWV, IG, VDB und DBV
Beim Runden Tisch Biokraftstoffe am 17. Januar und 5. Juli 2007 wurde zwischen Automobilindustrie, Mineralölindustrie, der mittelständischen Mineralölwirtschaft, Landwirtschaft sowie BMU/BMELV eine abgestimmte Roadmap für die weitere Förderung von Biokraftstoffen erarbeitet. Die Roadmap enthält die mittelfristig erforderlichen Maßnahmen, die zur Steigerung des Biokraftstoffanteils innerhalb Deutschlands und der EU notwendig sind.
Die Roadmap Biokraftstoffe steht im Downloadbereich zur Verfügung.

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