Perspektive der Klimaschutzpolitik mit Biokraftstoffen – was erwartet die Branche?

BBE/UFOP-Seminar packt die Zukunftsthemen an

Bonn, 3. November 2016 – Zum fünften Mal veranstalten der Bundesverband Bioenergie (BBE) und die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) am 17. November 2016 in Berlin das Fachseminar unter dem Leitthema „Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen“. Das Seminar findet statt im Lichte der kurz- und langfristigen Ausrichtung der nationalen und europäischen Klimaschutzpolitik. Die aktuelle Verschiebung der Beschlussfassung des Klimaschutzplans 2050 zeigt die Herausforderungen in der Konsensfindung innerhalb der Bundesregierung auf. Die Verbände erwarten, dass sich diese auch im Bundestag fortsetzen, wenn es um konkrete Gesetzesvorlagen geht.

Etwas in den Hintergrund geraten ist die Tatsache, dass dennoch die Klimaschutzpolitik mit der Umsetzung des Beschlusses des Europäischen Rates vom Oktober 2014 zur Reduktion der Treibhausgase um 40% bis 2030 fortgesetzt wird. Diese Zielvorgabe will die Bundesregierung bereits 2020 erfüllen. Die EU Kommission hat für den Zeitraum 2020 bis 2030 Verordnungsvorschläge für die jeweilige nationale Treibhausgasminderungsvorgabe auf Grundlage des angekündigten Lastenteilungsprinzips sowie zur Einbeziehung der THG-Emissionen aus der Land- und Forstwirtschaft (LULUCF) vorgelegt. Zugleich werden für Anfang Dezember die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie erwartet. Die Perspektive der markteingeführten Biokraftstoffe und damit des europäischen Biokraftstoffsektors, steht zur Diskussion.

Mit dieser Grundsatzfrage befasst sich der Vortrag von Prof. Dr. Jürgen Zeddies, Universität Hohenheim, der die kürzlich erstellte Studie über „die Auswirkungen politischer Beschlüsse auf Biokraftstoff- und Rohstoffmärkte“ vorstellt. Eine zentrale Aufgabenstellung dieser Studie war die Frage, ob die THG-Minderungspflicht in Deutschland beispielgebend sein könnte für eine EU-weite Einführung.  

Folgende grundsätzlich die gesamte Bioökonomie betreffenden Herausforderungen spielen  eine wichtige Rolle im Hinblick auf die weitere politische und öffentliche Akzeptanz von Biokraftstoffen:

„Indirekte“ Landnutzungsänderungen (iLUC/LUC): gibt es hier Vermeidungsstrategien und wenn ja, bestehen Optionen für die Kontrolle beziehungsweise Prüfung der Einhaltung von Verpflichtungen? Mit diesen Fragestellungen befassen sich die Vorträge von Prof. Dr. Liselotte Schebek, Technische Universität Darmstadt und Dr. Norbert Schmitz, meo carbon solutions.

Welche methodischen Treibhausgasbilanzierungsansätze müssen weiterentwickelt beziehungsweise neu eingeführt werden? Zudem stellt sich mit Blick auf die Klimaberichterstattung und der produktbezogenen THG-Bilanzierung die Frage nach der Abgrenzung bzw. Vermeidung von „Doppelanrechnungen“. In dem Themenblock „RED II – Änderungsbedarf/-ansätze zur Bilanzierungsmethodik“ werden Dr. Heinz, Stichnothe, Thünen Institut, Horst Fehrenbach, ifeu-Institut, Dr. Daniela Dressler, Technologie und Förderzentrum, Straubing und Gerhard Brankatschk, TU Berlin, Institut für Technischen

Umweltschutz / Fachgebiet Sustainable Engineering, mit ihren Vorträgen der Diskussion die inhaltlichen Impulse geben. Das Seminar soll auch ein Stück weit den Anstoß geben den Beitrag der Bioökonomie bzw. der Landwirtschaft als Rohstoffproduzent für eine nachhaltig ausgerichtete Dekarbonisierung zu diskutieren. Denn schließlich beginnen die Biomasserohstoffproduktion und Nachhaltigkeitszertifizierung in diesem Sinne „endverwendungsoffen“, betonen BBE und UFOP.