UFOP-Vorstand plädiert für einheitliches System der Rapsabrechnung

Berlin, 12. Januar 2017 – Der Vorstand der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) hat sich in den vergangenen Wochen aufgrund aktueller Diskussionen mehrfach mit dem Thema der Basis der Rapsabrechnung befasst und dazu seine Position wie folgt festgelegt:

Grundlage für die Preisfindung zwischen Landwirten, Landhandel und Genossenschaften sowie Verarbeitern sind die Kurse der Warenterminbörse in Paris. Der endgültige Preis der Ware richtet sich bei der Anlieferung nach deren Qualität. Die wichtigsten Qualitätskriterien sind dabei Ölgehalt, Feuchte, Besatz, Glucosinolat- und Erucasäuregehalt sowie freie Fettsäuren. Obwohl jede Ölmühle ihre eigenen Einkaufsbedingungen hat, hat sich bis heute eine deutschland-und europaweit einheitliche Basis der Vergütung der Parameter Ölgehalt (40%), Besatz (2%) und Feuchte (9%) erhalten. Für Abweichungen von der Standardqualität werden in der Regel Zu- oder Abschläge auf den Preis berechnet.

Mit der Rapsabrechnung auf Basis dieser Parameter blieben die Rapspreise in Deutschland gut vergleich- und für Landwirte verlässlich kalkulierbar. In den vergangen Wochen sind Gespräche und Initiativen bekannt geworden – vor allem in Frankreich, aber auch in Deutschland, die für den Qualitätsparameter Ölgehalt die Anhebung der Abrechnungsbasis von 40 auf 42 % zum Ziel haben. Zum Teil wurde eine Umstellung zur Ernte 2017 konkret angekündigt.

Der Vorstand der UFOP sieht ein Auseinanderdriften der Abrechnungsmodalitäten zwischen einzelnen Unternehmen oder einzelnen EU-Mitgliedsstaaten kritisch und plädiert für die Beibehaltung eines einheitlichen Systems der Rapsabrechnung.