Beschränkung von Warentermingeschäften aus Sicht der UFOP nicht vertretbar

Berlin, 27. Mai 2011 – Warentermingeschäfte mit Agrarrohstoffen stehen seit einigen Monaten im Mittelpunkt einer intensiv geführten politischen Diskussion. Besonders die institutionellen Anleger werden als Gefahr angesehen, weil sie mit hohem Kapitaleinsatz den Markt vor sich hertreiben und damit Nahrungsmittel verteuern und den Hunger der Welt fördern. Die EU-Kommission arbeitet daher aktuell an Regulierungsvorschlägen, mit denen eine größere Markttransparenz geschaffen sowie strengere Kontrollen umgesetzt werden sollen. So hält es EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos auch für sinnvoll, die Anlagemengen an Warenterminbörsen zu beschränken. Solchen Forderungen nach einem Eingriff in den Terminhandel liegt die Annahme zu Grunde, dass die Börsenpreise die Angebots- und Nachfrageverhältnisse des Marktes nicht mehr widerspiegeln. Nach Ansicht von Dr. Reimer Mohr von der Hanse Agro Unternehmensberatung, der im Auftrag der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) die Rolle der Warenterminbörsen analysiert hat, sind Forderungen nach einer Beschränkung von Warentermingeschäften nicht vertretbar.

Der Marktexperte warnt insbesondere eindringlich vor der Einführung von Preisober- bzw. Preisuntergrenzen. Die Politik der vergangenen Jahrzehnte habe gezeigt, dass Interventionssysteme Märkte nicht steuern könnten. Die Frage des Hungers in den ärmsten Ländern der Welt werde nicht durch die Reglementierung der Börsengeschäfte gelöst. Positiv sieht Mohr hingegen die weitere Optimierung der Transparenz der Börsen, die seiner Ansicht nach in Europa noch weiter verbessert werden könne. Im Gegensatz zur USA fehle in Europa die Veröffentlichung der offenen Positionen der Gruppen. So lasse sich aus diesen Statistiken erkennen, wie stark das Engagement des spekulativen Kapitals insgesamt sei und auf welcher Marktseite sie gerade stünden. So würde die Frage beantwortet, ob die Spekulanten derzeit verstärkt Käufer oder Verkäufer seien.

Die ausführliche Analyse, die auf der UFOP-Internetseite unter www.ufop.de zur Verfügung steht, unterstreicht deutlich den erheblichen Nutzen, den Warenterminbörsen für alle Marktbeteiligten besitzen. Die Warenterminbörsen haben es der Agrarwirtschaft ermöglicht, ihre Preisrisiken deutlich zu mindern. Die zunehmende Preistransparenz hat die Marktposition der Landwirte deutlich gestärkt. Das anonyme Aufeinandertreffen von Händlern, Verarbeitern, Landwirten und dem spekulativen Kapital an den Börsen hat in den vergangenen Jahren zu einer effizienten Preisbildung auf den Agrarmärkten geführt. Das spekulative Kapital ist dabei nicht für dauerhaft überhöhte Agrarpreisen verantwortlich. Der Grund hierfür ist die enge Verknüpfung der Warenterminkontrakte der großen Börsen mit dem realen Markt, durch die eine Belieferungsmöglichkeit der Warenterminkontrakte erreicht wird. Sind die Kurse eines Warenterminkontraktes im Vergleich zum regionalen Markt zu hoch, kann ein Verkäufer seine Ware an den Lieferorten der Börse andienen. Bereits bevor der Käufer die Ware erhält, muss er den Kaufpreis bei der Börse einzahlen. Das Angebot auf dem Papier kann damit jederzeit zum echten Angebot werden. Jeden Tag beantworten die Verkäufer und Käufer so die Frage, ob die Preisdifferenz zwischen beiden Märkten fair ist.

Unbestritten ist, dass Spekulanten kurzfristig in den Markt eingreifen können. Soweit es sich um institutionelle Anleger handelt, verfügen Spekulanten über hohe Geldmengen, die sie u. a. bei privaten Kapitalanlegern oder Pensionsfonds eingesammelt haben. Ihr Ziel ist es, durch umfassende Analysen Trends in den Rohstoff- und Aktienmärkten auszumachen. Bei neuen Trends werden erhebliche Geldbeträge in die aufstrebenden Märkte investiert. Wird der neue Preistrend aber durch die regionalen Märkte nicht bestätigt, so bricht die „Blase“ schnell wieder in sich zusammen. Dies zeigt einmal mehr, dass an den Börsen langfristig keine Preise gegen den „realen“ Markt gemacht werden können.