UFOP begrüßt Beschluss der EU-Kommission zur Ausweitung der Strafzölle auf subventionierte Biodiesel-Importe

UFOP fordert fairen Wettbewerb im internationalen Rohstoff- und Biodieselhandel

Berlin, 10. Mai 2011 – Den Beschluss der Europäischen Kommission zur Ausweitung der 2009 eingeführten Antidumpingzölle auf Biodiesel aus den USA begrüßt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) außerordentlich. Die Antidumpingzölle auf US-Biodiesel schließen nunmehr rückwirkend ab Mitte August 2010 auch „Umgehungsländer“ wie Kanada ein, sowie die wiederholt kritisierten US-Importe von Dieselkraftstoffgemischen mit einem Biodieselanteil von unter 20 Prozent. Damit hat die EU-Kommission die im Rahmen des bisher bestehenden Antidumping-Verfahrens selbst hinterlassene „Regelungslücke“ geschlossen. Das bisherige Antidumpingverfahren endete bei 20 Prozent Biodieselanteil. Zwischen 213 und 409 EUR/t betragen die Antidumpingzölle.

Die UFOP erinnert daran, dass auch andere Exportländer wie Argentinien und Indonesien eine fragwürdige und schließlich auch imageschädigende Biodieselexportpolitik betreiben. Der Verband, der die deutschen Ölsaatenerzeuger vertritt, fordert die EU-Kommission auf, alle wettbewerbsverzerrenden Exportpraktiken zu überprüfen. So subventioniert beispielsweise Argentinien den Export durch eine niedrige Exportsteuer auf Biodiesel. Dies führe im Europäischen Binnenmarkt zu erheblichen Preisverzerrungen, die mit einem fairen Wettbewerb nichts zu tun haben. Indonesien subventioniere ebenfalls den Biodieselexport mit dem Ergebnis so intensiv, dass dieser sogar die Rohstoffpreise für Palmöl für die Biodieselproduktion unterlaufe. Die spanische Biodieselproduktion ist mit einer Auslastung von nur 10 % der Produktionskapazität in Höhe von 4,1 Mio. Tonnen praktisch zum Erliegen gekommen.

Für den deutschen Markt befürchtet die UFOP zunächst keine Konsequenzen dieser Exportförderpolitik, weil bedingt durch die Qualitätsanforderungen und der zum 01. Januar 2011 umzusetzenden Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vorwiegend deutscher bzw. europäischer Raps als Rohstoff für die Biodieselproduktion eingesetzt werden kann. Ohne Nachhaltigkeitsnachweis bleibt der Marktzugang versperrt, betont die UFOP.