EU-Kommission genehmigt Import einer GV-Rapssorte, die seit 2005 gar nicht mehr verkauft wird
Die EU-Kommission hat im März 2009 die Einfuhr der gentechnisch veränderten (GV-)Rapssorte T45 der Bayer AG und dessen Verarbeitung zu Lebens- und Futtermitteln genehmigt. Die Zulassung wurde zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt. Vor dieser Entscheidung der Kommission hatten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine Zulassung oder Ablehnung dieser GV-Rapssorte einigen können. Für einen solchen Fall ist vorgesehen, dass die Kommission eine Entscheidung fällen muss. Mit der Zulassung folgte die Kommission der Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die bei der wissenschaftlichen Bewertung keine Hinweise auf Sicherheitsmängel festgestellt hatte..
Da die Zulassung von GV-Sorten in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird, weist die UFOP darauf hin, dass die Sorte T45 nach Auskunft von Bayer CropScience seit dem Jahr 2005 in Kanada nicht mehr verkauft wird. Mit der Importzulassung will die EU-Kommission erreichen, dass die Einfuhr von Canola-Saaten (konventionell und GV) wieder möglich wird, da Verunreinigungen mit T45 in der Praxis nicht auszuschließen sind. Nach der erfolgten EU-Zulassung werden jetzt Verunreinigungen unter dem für Lebens- und Futtermittel geltenden Schwellenwert von 0,9 % toleriert. Für höhere Anteile gilt eine Kennzeichnungspflicht. Die UFOP geht davon aus, dass auch weiterhin Importe von CANOLA-Saaten für die Verwendung im Lebensmittelmarkt aufgrund der Verbrauchervorbehalte gegenüber GV-Produkten nicht erfolgen werden.
GV-Raps T 45 wurde vor ca. 10 Jahren in Kanada eingeführt und erreichte einen beträchtlichen Anteil an der Anbaufläche. Obwohl die Sorte nicht mehr vertrieben wird, kann mit Verunreinigungen gerechnet werden.
Nach derzeitigem Kenntnistand liegen der EU-Kommission momentan keine weiteren Importanträge für GV-Raps vor.