Biodiesel–Aussagen der Schlepperhersteller

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Mit der Datenbank „Aussagen der Schlepperhersteller“ bietet die UFOP einen Service für Landwirte, die am Einsatz von Biodiesel interessiert sind. Die Einträge in der Datenbank basieren auf einer Umfrage, die von der UFOP 2017 durchgeführt wurde.

Trotz aller Gewissenhaftigkeit bei der Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden. Die Nutzung der Datenbank entbindet nicht von der Informationspflicht des Biodiesel-Anwenders. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich, sich die Freigabenerteilung und gegebenenfalls die erforderlichen Wartungshinweise beim jeweiligen Schlepperhersteller bestätigen zu lassen bzw. zu erfragen. Die UFOP empfiehlt ausdrücklich Biodiesel aus dem Mitgliederkreis der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e. V. (AGQM) zu beziehen.

Es ist unbedingt zu beachten, dass die teilweise über die Datenbank als pdf-Dateien herunterladbaren technischen Informationen einzelner Anbieter zwischenzeitlich nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Hersteller bzw. Importeure, um die aktuell gültigen Informationen zu erhalten.

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Biodiesel in der Land- und Forstwirtschaft

Anforderungen und Hinweise

Energiesteuergesetz/Biokraftstoffe/Agrardieselregelung
Mit Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes zum 1. August 2006 sind Biokraftstoffe, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, von der Energiesteuer befreit.

Zu beachten ist, dass die Vermischung von Dieselkraftstoff mit Biodiesel ohne steuerrechtliche Konsequenzen möglich ist, weil Biodiesel voll versteuert bezogen wird. Die Steuerbegünstigung entsteht auf Antrag im Rahmen der Agrardieselregelung. In diesem Fall bekommt der Landwirt die Energiesteuer in Höhe von 45,02 Cent je Liter – im Gegensatz zum Agrardiesel – voll erstattet.

Mit dem Ziel, die Kraftstoffkosten zu reduzieren, kann ein Umstieg auf den Betrieb mit Biodiesel sinnvoll sein.

Vor einer Umstellung sollten jedoch einige Faktoren berücksichtigt werden:

Freigaben
Zur Vermeidung von motortechnischen Problemen und Folgeschäden sind unbedingt die verbindlichen Aussagen der Fahrzeughersteller bezüglich der typenbezogenen Freigaben und hiermit verbundenen Wartungshinweisen einzuholen – der Anwender ist für die Beschaffung der notwendigen Informationen selbst verantwortlich!

Bei Neukauf sollte die Biodieselfreigabe eine Vertragsbedingung sein. Eine Umstellung von nicht für den Biodieselbetrieb freigegebenen Fahrzeugen führt bei Neufahrzeugen zu einem Verlust der Gewährleistungsansprüche. 

Kraftstofffilter
Wenn Fahrzeuge nach längerem Mineralölbetrieb auf Biodiesel umgestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass sich Altablagerungen des Mineralöldiesels ablösen und in den Kraftstofffilter gelangen. Fachleute empfehlen daher, nach der Umstellung auf Biodiesel nach ein bis zwei Tankfüllungen den Kraftstofffilter zu wechseln, um den Filter- Versatz durch Altablagerungen zu verhindern. Normgerechter Biodiesel führt nicht zu einer vorzeitigen Filterverstopfung.

Leistungsverlust
Aufgrund des niedrigeren spezifischen Energiegehaltes von Biodiesel ist ein Mehrverbrauch zu erwarten. Dieser fällt jedoch im praktischen Betrieb wesentlich geringer aus als die formale Rechnung ergibt, da andere günstige Kennwerte des Biodiesels einen effizienteren Motorbetrieb gestatten.

Einspritzpumpen
Leider ist die Qualifikation zum Thema Biodiesel in den Werkstätten vor Ort sehr unterschiedlich. Manchmal entsteht der Eindruck, dass technische oder Verschleißprobleme vorsorglich auf den Biodieseleinsatz „abgeladen“ werden, ohne dass ein Zusammenhang wirklich nachgewiesen wird. Der Kunde ist immer gut beraten, wenn er den Nachweis führen kann, stets qualitätsgesicherte Ware bezogen und benutzt zu haben.

Biodieselbezug und -qualitätssicherung
Die Schlepperhersteller haben ausschließlich den Betrieb mit Biodiesel auf Basis der europäischen Kraftstoffnorm DIN EN 14214 freigegeben. Aufgrund der betrieblich gegebenen unterschiedlichen Lagerbedingungen und Zeitabstände für den Biodieselbezug und -einsatz sollten folgende Zusatzbedingungen beachtet werden:

  • Lassen Sie sich zusichern, dass der eingekaufte Biodiesel ab Werk mit Oxidationsstabilisatoren ausgestattet ist (diese Produkteigenschaft muss auf dem Werkszertifikat oder dem Lieferschein vermerkt sein).
  • Fordern Sie zu jeder Lieferung ein aktuelles Werkszertifikat. Prüfen Sie, ob anhand der übergebenen Unterlagen jederzeit eine Rückverfolgung der Ware gesichert ist.
  • Achten Sie darauf, dass die Ware entsprechend DIN EN 14214 gekennzeichnet ist.
  • Stellen Sie sicher, dass vor dem Befüllen mit Winterware der Tank (der bis zu diesem Zeitpunkt Sommerware enthält) weitestgehend entleert ist.

Das Hinzufügen von Oxidationsstabilisatoren empfiehlt sich insbesondere bei Fahrzeugen mit Hochdruckeinspritzung (Pumpe-Düse-Einheit oder Common-Rail- System). Der Kraftstoff wird hohen Drücken und damit hohen Temperaturansprüchen ausgesetzt. 

Dringend empfohlen wird der Bezug von Biodiesel aus dem Mitgliederkreis der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e. V. (AGQM). Die AGQM wurde 1999 auf Initiative der UFOP gegründet. Der Motorenhersteller DEUTZ AG bspw. unterstreicht in seinen Freigabebedingungen die zwingende Notwendigkeit, dass ausschließlich Biodiesel gemäß der europäischen Norm DIN EN 14214 zum Einsatz kommt und begrüßt daher die Aktivitäten der AGQM ausdrücklich.

Das Qualitätssicherungskonzept der AGQM wurde in den vergangenen Jahren stetig entsprechend den steigenden Anforderungen der Mindestqualität gemäß der europäischen Norm für Biodiesel - DIN EN 14214 - angepasst bzw. durch Eigenanforderungen erweitert. Mehr Informationen finden Sie unter www.agqm-biodiesel.de.

Erfahrungen bestätigen, dass im Schadensfall für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Biodiesellieferanten oder Fahrzeughersteller eine Rückverfolgbarkeit der Biodieselherkunft notwendig ist. Der Biodiesellieferant sollte im Bedarfsfall die chargenbezogenen Werkszertifikate vorlegen können. Im Zweifelsfall ist die Entnahme eines qualifizierten Rückstellmusters bei Lieferung anzuraten.

Wirtschaftlichkeit
Die absehbaren Änderungen der EU-Richtlinien für Biokraftstoffe werden dazu führen, dass der Markt für beigemischte Biokraftstoffe auf Basis heimischer nachwachsender Rohstoffe stagniert bzw. tendenziell schrumpft. Die Verwendung von Rapsöl bzw. Rapsölmethylester in der Landwirtschaft wäre damit auch eine Maßnahme, diesen strukturellen »Marktüberhang« für die energetische Nutzung in die Landwirtschaft umzuleiten. Überdies ist bedingt durch weltweit gute Ernten ein Preisdruck auf den Märkten für Ölsaaten bzw. Pflanzenöl zu erwarten. Der Preisdruck hat sich seit der letzten Ernte verschärft, entsprechend hat sich die Preisschere Dieselkraftstoff vs. Rapsöl/Biodiesel geöffnet. Die UFOP informiert über die Preisentwicklung unter: https://www.ufop.de/biodiesel-und-co/biodiesel-preis/

Die Wirtschaftlichkeit einer Umstellung auf den Betrieb mit Biodiesel wird nicht allein durch die Differenz zwischen Biodieselpreis und Dieselpreis bestimmt, nachstehende Faktoren sind ebenfalls zu beachten:

  • eventueller Mehrverbrauch
  • Wartungsbedingungen der Fahrzeughersteller(Reduzierung des Motorölwechsel- intervalls, sowie weitere laufend anfallende Wartungsmaßnahmen)
  • Investitionen bzw. Umbaumaßnahmen bei Schleppern und Lagertanks. Ggf. ist in Abhängigkeit von der Freigabenerteilung die Errichtung eines zweiten Lagertanks für Biodiesel notwendig.

Aussagen der Schlepperhersteller
Die aufgeführten Aussagen der Schlepperhersteller über die Freigaben und Bedingungen zur Verwendung von Biodiesel basieren auf einer Umfrage, die im Auftrag der UFOP 2017 durchgeführt wurde (zzgl. einer Abfrage von Daten aus den Jahren 2021 und 2022). Trotz aller Gewissenhaftigkeit bei der Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden. Die Nutzung der Informationen dieser Datenbank entbinden nicht von der Informationspflicht des Biodiesel-Anwenders. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich, sich die Freigabenerteilung und gegebenenfalls die erforderlichen Wartungshinweise beim jeweiligen Schlepperhersteller bestätigen zu lassen bzw. zu erfragen.