Unterrichtung der Bundesregierung zur Steuerbegünstigung bei Biokraftstoffen – Biokraftstoffberichte

Überkompensationsprüfung / Marktsituation

Die Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit BMEL, BMUB und BMWi) ist gemäß §50 Energiesteuergesetz verpflichtet, dem Bundestag jährlich bis zum 1. September einen Bericht über die Steuerbegünstigung bei Biokraftstoffen vorzulegen. Der Bericht schließt eine Bestandsaufnahme der Marktsituation ein.

Der Biokraftstoffbericht der Bundesregierung 2016 steht hier zum Download zur Verfügung.