Biokraftstoffe für die Landwirtschaft interessanter

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Berlin, 17. Juli 2013 – Im Sinne der Schließung regionaler Kreisläufe ist die Verwendung von Pflanzenöl und Biodiesel in der Land- und Forstwirtschaft naheliegend. Beide Kraftstoffe sind nach wie vor voll steuerbegünstigt. Die gezahlte Energiesteuer in Höhe von 45,07 Cent je Liter wird im Rahmen des Agrardieselerstattungsverfahrens ohne Abzug zurückgezahlt. Bei Dieselkraftstoff werden anteilig 21,48 Cent je Liter erstattet. Die Differenz in der Steuerbegünstigung spiegelt den Preisvorteil auf der Großhandelsstufe wieder.

Die Preisdifferenz wird aber auch von der Entwicklung der Preise der dargestellten Kraftstoffe bestimmt. Erhöht sich der Preisdruck auf Rapsöl ex Ernte weiter, nimmt die Attraktivität für eine Umstellung zu, vor allem dann, wenn der Dieselpreis noch steigen sollte. Die entsprechenden Reinkraftstoffmengen könnten im Wege des Quotenhandels für die Erfüllung der Quotenverpflichtung wiederum nach versteuert werden. Da es sich um Großhandelspreise handelt, sind Transport- bzw. Anlieferungskosten sowie eventuelle Ermäßigungen aufgrund unterschiedlicher Abnahmemengen nicht berücksichtigt.

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