1. BBE/UFOP-Fachseminar „Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen“ offenbart Verunsicherung der Biokraftstoffbranche bezüglich der Umsetzung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und der 36. BImSchV

Berlin, 15. März 2013 - Mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Biokraftstoffquote (36. BImSchV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) vom 30. November 2012 steht die Biokraftstoffbranche erneut vor großen Herausforderungen. Die aktuell in Kraft getretenen Änderungen standen im Mittelpunkt eines Seminars, zu dem der Bundesverband Bioenergie (BBE) und die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) am 14. März 2013 in Berlin die betroffenen Wirtschaftsvertreter eingeladen hatten. Vorträge zur Umsetzung der neuen rechtlichen Anforderungen, Erfahrungen und Probleme bei der Zertifizierung sowie der Handlungsbedarf  zur Treibhausgaskalkulation bei Biokraftstoffen gaben den Diskussionsrahmen vor.  

Mit über 90 Teilnehmern übertraf die Zahl der Interessenten deutlich die Erwartungen der Veranstalter. Nach Ansicht von BBE und UFOP unterstreicht die gute Resonanz den hohen Informations- und Beratungsbedarf, aber auch die Unsicherheit der Branche hinsichtlich der betrieblichen Umsetzung der neuen Regelungen der 36. BImSchV.

Teilnehmer des Fachseminars kritisierten insbesondere das enge Zeitfenster für die Schaffung der betrieblichen Voraussetzungen für die Dokumentation und fristgerechte Zertifizierung der gesamten Kette. Die Verordnung sieht vor, dass auch die große Zahl der Sammler der Abfallfette und -öle innerhalb weniger Wochen  zertifziert sein mussten. Die Übergangsregelung bis Ende Februar 2013 ist unzureichend. Mit Nachdruck begrüßten die Teilnehmer den von der REDcert GmbH bei der  Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellten Antrag auf Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2013, um auch für bereits erfasste Rohstoffmengen nachträglich die Zertifzierung durchführen zu können. Die BLE bestätigte jedoch unter Hinweis auf die Rechtslage gemäß der 36. BImSchV, dass einer Fristverlängerung nicht zugestimmt werden kann.

Kritisch diskutiert wurden mögliche Lücken bei der Erfassung der Abfallöle auf der ersten Stufe sowie das tatsächliche Altölaufkommen. Die Seminarteilnehmer waren sich einig, dass, nicht zuletzt bedingt durch die Kosten für die viermal jährlich durchzuführende Zertifizierung,  die Sammlerstruktur sich schnell bereinigen werde.

Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Altanlagenregelung zum 31. März 2013 bestand zudem großer Informationsbedarf zur Frage, wie zukünftig Treibhausgasemissionen beginnend auf der Stufe der landwirtschaftlichen Produktion bis hin zur Verarbeitung zum Biokraftstoff kalkuliert und zertifiziert werden müssen. Für sämtliche Biokraftstoffherkünfte  muss  die geforderte Mindesttreibhausgaseinsparung von 35 Prozent nachgewiesen werden. Die Treibhausgasminderung wird zu einem den Wettbewerb bestimmenden Merkmal, wenn Deutschland ab 2015 die Quotenverpflichtung  auf die sogenannte Treibhausgasquote umstellt. Präsentiert wurde die aktuell von der BLE anerkannte Berechnungsmethode „ENZO2“ des ifeu-Institutes, Heidelberg.