Finkbeiner-Studie wiederlegt IFPRI und iLUC-Faktoren

UFOP fordert Berücksichtigung im Europäischen Parlament

Berlin, 16. Mai 2013 – Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) begrüßt die in dieser Woche von Prof. Dr. Matthias Finkbeiner, Technische Universität Berlin, vorgestellten Studieergebnisse über die wissenschaftliche Belastbarkeit von indirekten Landnutzungseffekten – i LUC-Faktoren – in Ökobilanzen außerordentlich. Die von OVID und VDB beauftragte Studie, die zuvor einer wissenschaftlich neutralen Überprüfung unterzogen wurde, kommt zum Ergebnis, dass die Berechnungen für die Einführung von Rohstoff spezifischen Treibhausgas-maluswerten, auf denen die derzeitige Kritik an Biokraftstoffen basiert, nicht faktengestützt ist und deshalb nicht als Basis für die europäische Gesetzgebung dienen können.

Prof. Finkbeiner hat als erster Ökobilanzexperte die von der EU-Kommission gegen Biokraftstoffe ins Feld geführten sogenannten indirekten Landnutzungsänderungen (iLUC) wissenschaftlich untersucht. Die UFOP hatte erwartet, dass es nach der anhaltenden Kritik an der von der EU-Kommission beauftragten IFPRI-Studie und den darin enthaltenen iLUC-Faktoren Aufgabe der Mitgliedsstaaten sei, eine Überprüfung vorzunehmen bzw. diese zu veranlassen. Mit dieser Studie hat Prof. Finkbeiner die dringend notwendige seriöse wissenschaftliche Diskussion angestoßen, zumal, so die Erwartung der UFOP, die Einführung von iLUC-Faktoren nicht auf Biokraftstoffe beschränkt bleibt. Schließlich werden nur ca. drei bis vier Prozent der Palmölproduktion für Biokraftstoffe, aber mehr als 21 Prozent für die stoffliche Nutzung in der Oleochemie für Schmierstoffe, Kosmetika usw. verwendet. Die UFOP verbindet mit dieser Studie daher die Hoffnung, dass diese Ergebnisse in den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments bei der Diskussion über die Vorschläge der Kommission zur Änderung der EU-Biokraftstoffpolitik die angemssene Beachtung finden.

Die Studie steht in einem geradezu krassen Widerspruch zur Auffassung der für den federführenden Umweltausschuss zuständigen Berichterstatterin, Corinne Lepage, die die IFPRI-Studie als ausreichend wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Einführung von iLUC-Faktoren erachtet. Die UFOP begrüßt außerordentlich, dass sich die Bundesregierung in der Ablehnung von iLUC-Faktoren einig ist. Wie soll sich eine Bioernergie- oder Bioökonomiewirtschaft entwickeln, wenn die Wirtschaftlichkeit von Investitionen ständig durch die Einführung oder durch eine je nach Marktverhältnissen geforderte Anpassung von iLUC-Faktoren bedroht wird. Hiervon betroffen wäre auch Biomasse für die Herstellung so genannter fortschrittlicher Biokraftstoffe der zweiten Generation z.B. aus Stroh vom Acker. Denn mit der Einführung der von der Kommission vorgeschlagenen Vierfach-Anrechnung bestimme wesentlich der Strohanteil beim Getreide zukünftig die Preisbildung. Analog der heutigen Situation bei Abfallstoffen für die Doppelanrechnung würden völlig neue globale Biomasseströme entstehen, befürchtet die UFOP.

Die UFOP kritisiert, dass die Zweifachanrechnung von Biokraftstoffen aus Abfallölen bereits zu erheblichen Verdrängungseffekten führt. Dies sei daran ablesbar, dass der Rapsölanteil in der Biokraftstoffproduktion in Deutschland 2012 nur noch einer Anbaufläche von etwa 630.000 Hektar entspreche. Im Jahr zuvor betrug die erforderliche Anbaufläche nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) ca. 1 Mio. Hektar, stellt die UFOP fest.

Vor diesem Hintergrund appelliert die UFOP an das Europäische Parlament, die Vorschläge der Kommission und insbesondere die Einführung von iLUC-Faktoren sowie die 5%-Begrenzung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse abzulehnen. Der Verband erinnert daran, dass im Wesentlichen die drei Länder Indonesien, Malaysia und Brasilien für die Urwaldrodung und den hiermit verbunden Klimagasemissionen verantwortlich sind. Die Einführung von iLUC-Faktoren rettet keinen Quadratmeter Urwald, im Gegenteil, diese Länder suchen sich dann andere Abnehmer.

Die UFOP spricht sich dafür aus, dass nach dem Verursacherprinzip die Rodungsflächen in diesen Ländern erfasst und die hiermit verbundenen Treibhausgasemissionen auf die jeweilige Pflanzenöl- bzw. Biokraftstoffproduktion angerechnet werden. Wer an der Förderkulisse der Europäischen Union teilhaben möchte, muss diese Regelung akzeptieren. Für die Vorgabe entsprechend restriktiver Marktzugangsbedingungen gebe es bereits Beispiele, die funktionieren, betont die UFOP.

Bilaterale Verhandlungen sind der einzige und schnellstmögliche Weg, die Urwaldrodung insbesondere für die Gewinnung von Palmöl zu stoppen. Europäische Rapserzeuger dürfen nicht in Mithaftung genommen werden für eine jahrelang an dieser Stelle offensichtlich verfehlte und erfolglose europäische Umweltpolitik, bekräftigt die UFOP ihren Standpunkt.

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