Logistische Herausforderung für die Saatgutwirtschaft: Mit Neoni-kotinoiden gebeiztes Winterrapssaatgut steht für die diesjährige Aussaat noch einmal zur Verfügung

Gemeinsame Presseinformation BDP, BVO, IVA, DRV und UFOP

Berlin, Bonn, Frankfurt, 7. Juni 2013 – Die EU-Kommission hat neonikotinoide Beizmittel weitgehend verboten. Neonikotinoid gebeiztes Saatgut darf bis zum 30. November 2013 in Verkehr gebracht und ausgesät werden. Die Saatgutwirtschaft setzt alles daran, den Landwirten ausreichend Rapssaatgut der bestellten Sorten in der optimalen Beizausstattung mit neonikotinoiden Wirkstoffen zur Verfügung zu stellen. 

Trotz der von namhaften Wissenschaftlern anerkannten Erfolge der Wirtschaft, den Beizabrieb und damit Gefahren für Insekten durch verbesserte Technik zu minimieren – und entgegen der Stellungnahmen der europäischen Verbände der Land- und Saatgutwirtschaft sowie der Pflanzenschutzmittelhersteller – hat die EU Kommission im Mai 2013 die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide für eine Reihe von Kulturpflanzen, darunter Raps, weitgehend verboten. Für Raps ist eine adäquate Pflanzenschutzalternative derzeit nicht gegeben. Deshalb sollte dieses Jahr unbedingt noch einmal der volle Beizschutz im Rapsanbau genutzt werden. Für die Aussaat im Herbst 2013 ist von einer Übergangsregelung auszugehen. Ab dem 1. Dezember 2013 dürfen noch vorhandene Restmengen von neonikotinoid gebeiztem Rapssaatgut nicht mehr in Verkehr gebracht oder ausgesät werden. Die Aussaat einer Gründüngung auf z. B. abgeernteten Getreidefeldern muss vor dem 1. Dezember 2013 erfolgen. Eine Entsorgung des Saatgutes hat ordnungsgemäß im Rahmen der kommunalen Vorgaben zu erfolgen. 

Pflanzenzüchter und Handel unternehmen die größtmöglichen Anstrengungen, um die Versorgung mit optimal Insektizid gebeiztem Rapssaatgut für die kommende Aussaat sicherzustellen. „Je früher die Saatgutbestellung eingeht, desto größer ist die Aussicht, die gewünschte Sorte in der gewünschten Beizausstattung zu erhalten“, sagt Wolfgang Vogel, Vorsitzender der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP). Vogel empfiehlt den Rapsbauern, die Aussaat 2013 genau zu planen und verbindlich Saatgut zu ordern. Es sei nicht ausgeschlossen, dass bei spätem Eingang der Bestellung Sorten in bestimmter Beizausstattung nicht mehr lieferbar seien.

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