UFOP-Vorsitzender Vogel erteilt EU-Biokraftstoffplänen erneut klare Absage

Hannover, 12. November 2013 – Anlässlich der Agritechnica 2013 hat der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP), Wolfgang Vogel, der geplanten Deckelung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmittelrohstoffen und der Einführung von iLUC-Faktoren erneut eine klare Absage erteilt. Die Landwirtschaft halte an ihrer Forderung nach einem Anteil von acht Prozent an der Zielvorgabe von zehn Prozent erneuerbarer Energien im Verkehrssektor ab 2020 fest. Das mobilisierbare Rohstoffpotenzial bei Ölsaaten sei in der Europäischen Union noch nicht ausgeschöpft.

Der UFOP-Vorsitzende verwies dabei auf den Stellenwert des bei der Verarbeitung anfallenden Rapsschrotes. Diese wichtige heimische Eiweißfuttermittelquelle sei unverzichtbar. Werde die Biokraftstoffproduktion und der damit verbundene Rapsanbau in Europa eingeschränkt, steige der Importbedarf an Sojafuttermitteln und führe zu einer Anbauflächenausweitung von bis zu vier Millionen Hektar in den Exportländern.

Vogel begrüßte die vom Europäischen Parlament in seinem Votum vom 11. September 2013 dokumentierte Einschätzung, dass es derzeit keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage für die Einführung von Treibhausgas-Maluswerten in Form so genannter  „iLUC-Faktoren“ gebe. Auch die Biokraftstoffverbände seien jetzt gefordert, sich am angekündigten Evaluierungsprozess zu beteiligen. Ziel müsse eine sachgerechte Bewertung aller Komponenten sein, die bei der Biokraftstoffproduktion anfallen. Insofern müsse nach Überzeugung der UFOP auch die Berechnungsmethodik auf den Prüfstand gestellt werden. So gingen Nebenprodukte wie Rapsschrot derzeit nur mit ihrem Heizwert in die Treibhausgaskalkulation ein.

Stroh werde als Reststoff sogar mit dem Wert „0“ bewertet. Dadurch würden aus Reststoffen hergestellte Biokraftstoffe in Bezug auf die THG-Bilanz „schön“ gerechnet. Darüber hinaus sollten diese Biokraftstoffe nach den Vorstellungen der EU-Kommission im Rahmen einer Unterquote sogar zweifach auf die Zielerreichung im Jahr 2020 angerechnet werden. Dies lehne die UFOP strikt ab, denn dies schaffe unverantwortbare und falsche Investitionsanreize. Das Europäische Parlament habe dagegen beschlossen, dass diese Biokraftstoffe einfach angerechnet werden sollen. Die UFOP schließt sich diesem Votum an und erwartet, dass dies in den bevorstehenden Trilog-Verfahren Bestand haben wird.

Bezüglich der Einführung von iLUC-Faktoren bleibe die UFOP bei ihrer strikt ablehnenden Haltung. Selbst eine Berichterstattung ab dem Jahr 2015 werde abgelehnt, weil hiervon eine präjudizierende Wirkung ausgehe. ILUC-Faktoren würden dann automatisch in die offizielle Berichterstattung der zuständigen Institutionen, beispielsweise in der Erneuerbare Energien-Statistik, Einzug halten. Damit werde das Bild der Treibhausgasbilanz bei Biokraftstoffen auch über offizielle Stellen verfälscht.

Vogel betonte die Vorbildfunktion der Nachhaltigkeitszertifizierung im Biokraftstoffbereich. Die Einführung von Zertifizierungssystemen und Nachhaltigkeitskriterien bei Biokraftstoffen sei der Impulsgeber, auch in anderen Verwendungsbereichen der Biomasse analoge Zertifizierungsanforderungen und -systeme zu etablieren. Insofern werde über die rechtlichen Vorgaben der Biokraftstoffpolitik der Grundstein gelegt, auch in anderen Bereichen die Datengrundlage für die Produktion von Biomasse-Rohstoffen zu schaffen. Dieser Aspekt werde in Bezug auf die mittel- bis langfristige Bedeutung der Vorreiterfunktion der Biokraftstoffpolitik übersehen. Eine Neubewertung der THG-Emissionen des Rohstoffanbaus für andere Verwendungsbereiche außerhalb der Biokraftstoffproduktion werde es nicht geben. Hier schaffe die EU-Kommission mit der Aktualisierung der Datenbank für die so genannten THG-Standardwerte im Biomasseanbau über den Biokraftstoffsektor hinaus Fakten. Diese würden zukünftig alle Verwendungsbereiche der Anbaubiomasse betreffen, betonte der UFOP-Vorsitzende.