Raps in der Ernährung

Das aus Raps gewonnene Öl zählt aufgrund seiner Zusammensetzung zu den ernährungsphysiologisch wertvollsten Pflanzenölen. Außerdem enthält die Rapssaat auch hochwertiges Protein, welches sich nicht nur als gute Eiweißquelle in der Tierfütterung, sondern auch für die menschliche Ernährung nutzen lässt.

Die Zusammensetzung der beiden Hauptinhaltsstoffe variiert je nach Sorte und Standort. Der Ölgehalt macht einen Anteil von 40 bis 45 % aus. Der Proteingehalt der Saat schwankt zwischen 20 und 25 %. Die ernährungsphysiologisch besonders wertvollen globulären Proteine (Albumine), die auch in Milch- und Hühnereiweiß zu finden sind, machen dabei 40 % des Gesamtprotein aus.

Im Vergleich zu Sojaprotein enthält Rapsprotein besonders viele schwefelhaltige Aminosäuren (Cystein und Methionin). Das Rapsprotein ähnelt in seiner Zusammensetzung dem des Milchproteins und könnte unter anderem deshalb in Zukunft verstärkt für die Humanernährung genutzt werden. So konnte in einer wissenschaftlichen Studie gezeigt werden, dass es keine Unterschiede in der Bioverfügbarkeit von Raps- und Sojaprotein gibt.

zettel.jpgRapsöl für jeden Geschmack

Angeboten wird Rapsöl als kaltgepresste Spezialität mit intensiv nussigem Aroma sowie als raffiniertes Allround-Öl für jeden Tag. Steht auf dem Etikett ausschließlich der Begriff „Rapsöl“, handelt es sich immer um ein mildes, geschmacksneutrales Raffinat. Kaltpressungen werden demgegenüber stets ausdrücklich gekennzeichnet.

Bei der reichhaltigen Auswahl an Rapsölen im Lebensmittelhandel fällt es manchem Verbraucher schwer, sich für ein Produkt zu entscheiden. Für mehr Durchblick beim Einkauf sorgt die DLG-Qualitätsprüfung. Nur Rapsöle, die im Laufe eines Jahres zweimal umfassende Qualitätskontrollen durchlaufen haben und die Prüfungsvorgaben erfüllen, sind berechtigt, das Siegel „Jährlich DLG-prämiert“ der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. zu tragen.

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Verarbeitung/Einsatz

Rapsprotein

Rapswelle.jpgIn der Europäischen Union wird die Zulassung von Rapsprotein durch die Novel Food-Verordnung geregelt.  Unter „Novel Food” versteht man Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die vor dem 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Um solche neuartigen Lebensmittel auf den Markt zu bringen, muss daher nachgewiesen werden, dass ihr Verzehr gesundheitlich unbedenklich ist und nicht zu Ernährungsmängeln führt. Mit Stand Februar 2024 existieren in der entsprechenden Positivliste zwei Zulassungen – „Rapssamenprotein” und „Pulver aus teilweise entfetteten Samen von Brassica rapa L. und Brassica napus L.“. Damit ist der Einsatz aus rechtlicher Sicht grundsätzlich möglich, wobei dieser jedoch ggf. auf spezifizierte Lebensmittelkategorien begrenzt ist.