UFOP fordert Abschaffung der Doppelanrechnung und Verschärfung der Betrugsprävention

Weiteres Unternehmen im Bereich THG-Quotenhandel muss Insolvenz anmelden

Berlin, 4. Juni 2025. Nachdem der ADAC zum Ende des Quotenjahres 2024 aus dem THG-Quotenhandel ausgestiegen ist, scheidet mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der EMOVY GmbH ein weiteres Unternehmen aus diesem Handelsgeschäft aus. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) bewertet dieses und frühere Insolvenzverfahren dieser noch jungen Branche als Kollateralschaden der sich häufenden Betrugsfälle bei Importen von Biodiesel bzw. HVO aus China und zuletzt im Frühjahr 2025 aus einer nicht existenten HVO-Anlage in Dubai.

Autobahn-UFOP_2048px.jpgDie wirtschaftlichen Konsequenzen des Betruges für die deutsche und europäische Biokraftstoffwarenkette werden insbesondere durch die Doppelanrechnung der Betrugsmengen auf die THG-Quotenverpflichtung dramatisch verschärft. Der Verfall der THG-Quotenpreise auf 80 bis 90 EUR je Tonne CO2 ist ein Indikator für die überbordenden „Angebotsmengen“, deren Folgen bis in die Preisfindung bei Ölsaaten spürbar sind, betont die UFOP. Der dadurch bedingte Verlagerungseffekt führt zu einem Export- und Preisdruck für Biokraftstoffe. Obwohl sich die gesetzliche THG-Quotenverpflichtung 2024 von 8,0 % auf 9,36 % erhöhte, reduzierte sich in gleichem Zeitraum der Anteil der physischen Beimischung von Biokraftstoffen zu fossilem Dieselkraftstoff von 2,621 auf 2,065 Mio. t. Ursache ist vor allem der hohe Anteil von Biokraftstoffen aus Abfällen gemäß Annex IX Teil A der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II). Die frühere Bundesregierung hatte mit dem Kabinettsbeschluss zur Aussetzung der THG-Quotenübertragung für zwei Jahre zwar noch die gesetzliche „Notbremse“ ziehen können, damit jedoch das Problem in die Zukunft verlagert. Folglich brach der THG-Quotenhandel zusammen. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die im Bereich der E-Mobilität entsprechende THG-Quoten generieren bzw. generierten. Dieser Wertschöpfungseffekt war seinerzeit politisch gewollt als Beitrag zur Finanzierung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur. Dieser Beitrag schwindet nun zunehmend.

Vor diesem Hintergrund fordert die UFOP mit Nachdruck, dass bei einem Betrugsverdacht zeitnah durchgegriffen und strafrechtlich sanktioniert wird. Zudem müssen auch die Zertifizierungssysteme stärker überwacht bzw. in die Pflicht genommen werden, um weiteren Betrugsfällen entgegenzuwirken und bestenfalls auszuschließen. Dies betrifft insbesondere die Registrierung von Anlagen durch die Zertifizierungssysteme bzw. deren Zertifizierungsstellen. Die Frage der Beachtung von Sorgfaltspflichten muss auch im haftungsrechtlichen Sinne geprüft werden. Dies betrifft sowohl die Anlagenregistrierung als auch die Prüfung der THG-Kalkulationen und Rohstoffherkünfte. Im Bericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird bspw. für importierten Biodiesel aus Äthiopischem Senf eine fragwürdige THG-Minderung von über 130 % für „Anbaubiomasse“ ausgewiesen.

Als wesentliche Ursache für den Betrugsanreiz muss die Doppelanrechnung von Biodiesel, HVO und der bei der Mitverarbeitung im Raffinerieprozess (co-processing) eingesetzten Rohstoffe abgeschafft werden, fordert die Förderunion. Dieser Fehlanreiz führt zu nicht kontrollierbaren Verlagerungseffekten von Abfallströmen (Umwidmung von Abfällen der Kategorie Teil B in Teil A), denn diese Rohstoffmengen sind physisch nur begrenzt verfügbar. Zu beachten ist, dass in Deutschland die einfache Anrechnung von Biokraftstoffen aus Teil B des Anhangs auf 1,9 % begrenzt ist, gemessen am Endenergieverbrauch im Straßenverkehr. Für Teil A zur Doppelanrechnung besteht nach Erfüllung einer Mindestquote dagegen keine Mengenbegrenzung. Dieser Konstruktionsfehler im Gesetz muss jetzt von der Bundesregierung im Entwurf zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes korrigiert werden, der bis zur Sommerpause erwartet wird. Das Gesetz dient der Umsetzung der geänderten Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED III), was gemäß Richtlinie bis zum 21. Mai 2025 hätte vollzogen werden müssen.

Die UFOP erwartet von der neuen Bundesregierung die Streichung der Doppelanrechnung und gleichzeitig eine Anhebung der THG-Quotenverpflichtung, die dem steigenden Angebot anderer Erfüllungsoptionen wie der E-Mobilität entspricht.