UFOP-Standpunkt zum Autogipfel im Kanzleramt – Antrieb und Antriebsenergie zusammendenken

Berlin, 10. Oktober 2025 – Seit Inkrafttreten des Klimaschutzgesetz verfehlt der Sektor Straßenverkehr die darin festgelegten Zielvorgaben. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) geht davon aus, dass dies auch in den kommenden Jahren so bleiben wird, weil einerseits der Hochlauf der Elektromobilität mit den erforderlichen Anteilen an grünem Strom weit hinter den Erwartungen zurückbleibt und andererseits die erforderlichen Mengen an treibhausgasarmen Kraftstoffen nicht verfügbar sind. Die Diskussion um die Konsequenzen und Anpassungen müsse auf diese Realitäten ausgerichtet werden, schließlich gehe es auch darum, Strafzahlungen in Milliardenhöhe zu vermeiden. Diese Mittel wären für Investitionen in den Technologiefortschritt verloren.

Vor diesem Hintergrund fordert die UFOP auf Grundlage der bestehenden Kraftstoffnormen und der laufenden Innovationen zur Herstellung von Kraftstoffmischungen mit höheren biogenen Anteilen diesen Beitrag zur Dekarbonisierung auszuschöpfen – innerhalb der mit dem THG-Quotengesetz vorgegeben Mengenbeschränkungen für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse bzw. Rest- und Abfallstoffen. Das Potenzial der verfügbaren Kraftstoffe dürfe beim gewünschten Ausbau der E-Mobilität keinesfalls gemindert werden, so die Förderunion. Deshalb müsse die Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von 4,4 % auf 5,8 % angehoben werden, fordert die UFOP mit Blick auf das im Herbst beginnende parlamentarische Verfahren für ein 2. Gesetz zur Änderung der THG-Quote.

Die UFOP gibt zu bedenken, dass die Verwendung von Biokraftstoffen als Beitrag zum Klimaschutz ohne jegliche steuerliche Förderung erfolge, das sei für den Bundeshaushalt die mit Abstand günstigste Förderung. Deshalb müssten jetzt die Weichen gestellt werden, damit das Potenzial ausgeschöpft werden kann. Die Fahrzeughersteller hätten einen noch stärkeren Anreiz, sich für alternative Kraftstoffe hinsichtlich Freigabemitteilungen und Kundeninformationen einzusetzen, wenn der Beitrag zur THG-Minderung auch auf die CO2-Flottengrenzwerte angerechnet werden würde. Zugleich entgehen bzw. reduzieren sich damit mögliche Strafzahlungen nach Brüssel. Die UFOP fordert daher von der Bundesregierung eine Roadmap für eine abgestimmte Kraftstoff- und Antriebstrategie. Normgerechte Kraftstoffoptionen zur Ausschöpfung der Beimischungspotenziale sind dazu in einer großen Breite bereits heute verfügbar.

Mögliche Optionen einer Kraftstoffstrategie:

  • Ottokraftstoff: E5, E10, E20, E85; zusätzlich E10 anstelle von E5 als Schutzsorte (durch Anpassung der 10. BImSchV);
  • Dieselkraftstoff: B7, B10, B30, B100;
  • Dieselkraftstoff: R33, B30 (+ HVO 40%, d.h. 70% Bioanteil möglich), HVO100;
  • Diesel + Solketal (FAME/HVO, d. h. 75% Bioanteil möglich);
  • CNG: Bio-Methan bzw. Bio-LNG.

 

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