Unterrichtung der Bundesregierung zur Steuerbegünstigung bei Biokraftstoffen – Biokraftstoffberichte
Überkompensationsprüfung / Marktsituation
Die Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit BMEL, BMUB und BMWi) ist gemäß §50 Energiesteuergesetz verpflichtet, dem Bundestag jährlich bis zum 1. September einen Bericht über die Steuerbegünstigung bei Biokraftstoffen vorzulegen. Der Bericht schließt eine Bestandsaufnahme der Marktsituation ein.
Der Biokraftstoffbericht der Bundesregierung 2016 steht hier zum Download zur Verfügung.
Hier finden Sie die Biokraftstoffberichte der Bundesregierung der letzten Jahre:
Bericht der Bundesregierung 2015
Bericht der Bundesregierung 2014
Bericht der Bundesregierung 2013
Bericht der Bundesregierung 2012
Bericht der Bundesregierung 2011