Informationen zur Umstellung der Biokraftstoffförderung von einer energetischen Quote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015
Der Deutsche Bundestag hatte bereits im Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1804) festgelegt, dass die energetische Biokraftstoffquote ab dem Jahr 2015 auf eine Treibhausgasquote umgestellt wird. Das 12. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) enthält darüber hinaus verschiedene neue Regelungen, mit denen ein ordnungsgemäßer Vollzug der Treibhausgasquote sichergestellt werden soll. Die vorliegende Handreichung beantwortet in der Praxis häufig gestellte Fragen zur Berechnung der Treibhausgasquote, zur sog. Pönale, zum Quotenhandel, zur Behandlung von Übererfüllungsmengen sowie zum Quotenanmeldeverfahren. Sie soll den quotenverpflichteten Unternehmen der Mineralölwirtschaft und den Unternehmen der Biokraftstoffbranche die Umstellung auf die neuen rechtlichen
Rahmenbedingungen erleichtern.
Download Information des Zolls zur Umsetzung der THG-Minderungspflicht hier.
Verbrauchsteuern / Ordnungsrechtliche Förderung von Biokraftstoffen durch die Biokraftstoffquote; Veröffentlichung der vorläufigen Fassung der „Dienstvorschrift zur Überwachung der Einhaltung der Treibhausgasminderung nach § 37a Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (DV THG-Quote)“
Zur Unterreichtung der zuständigen Stellen hat die Bundesfinanzverwaltung Ende Januar 2016 die Vorschriften u.a. zur Umsetzung § 37a (4) BImSchG in den VSF-Nachrichten N 04 2016 Nr. 22 zusammengefasst.
Die Dienstvorschrift können Sie hier herunterladen.