iLUC-Stellungnahme der Biokraftstoffwirtschaft

In dem vor zwei Jahren beschlossenen Klima-Paket der EU kommt Biokraftstoffen eine bedeutende Rolle für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehr zu. Ungeklärt blieb damals aber die Frage nach möglichen Treibhausgasemissionen von Biokraftstoffen durch sog. „indirekte Landnutzungsänderungen“ (iLUC). Was besagt die iLUC-Hypothese?

Laut der iLUC-Hypothese findet durch die weltweite Produktion von Biokraftstoffen eine Verdrängung von Nahrungs- und Futtermitteln statt. Als Ersatz müssten bislang ungenutzte Flächen zur Nahrungsmittelproduktion erschlossen werden. Handelt es sich dabei zum Beispiel um Regenwaldflächen, würde durch diese Änderung der Landnutzung eine große Menge CO2 freigesetzt. Ob ein solcher Effekt durch Biokraftstoffe tatsächlich auftritt und wie er ggf. quantifiziert werden kann, ist bislang ungeklärt.

iLUC-Stellungnahme der Biokraftstoffwirtschaft

Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit einen Bericht zu iLUC und hat diesbezüglich eine öffentliche Konsultation durchgeführt. BDBe, UFOP und weitere Verbände der deutschen Biokraftstoffwirtschaft haben eine gemeinsame Stellungsnahme zur iLUC-Konsultation der EU abgegeben und dabei betont, dass gegen klimaschädliche Landnutzungsänderungen wie Regenwaldrodung durch direkt wirkende staatliche Regelungen in den betroffenen Regionen vorgegangen werden muss.

Studie „iLUC und Biokraftstoffe in der Analyse“

In einer aktuellen Studie zur Thematik der indirekten Landnutzungsänderungen werden bislang existierende iLUC-Modelle analysiert und auf Basis einer regionalen Quantifizierung politische Handlungsoptionen gegen klimaschädliche Landnutzungsänderungen dargestellt.