Bei der Bekämpfung des Rapsglanzkäfers im Frühjahr 2016 Bienenschutz berücksichtigen

Berlin, den 4. April 2016 – Meldungen über eine zunehmende Resistenz bei Rapsschädlingen gegenüber Insektiziden aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide prägen maßgeblich die Diskussion im deutschen Rapsanbau. Ziele der für die Saison 2016 empfohlenen Pflanzenschutzstrategie sind sowohl ein hinreichender Bekämpfungserfolg als auch die Vermeidung weiterer Resistenzen
 
Für die Rapsglanzkäferbekämpfung im Frühjahr 2016 stehen Insektizide aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen nach § 15 des Pflanzenschutzmittelgesetzes bzw. Art. 29 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Verfügung, die nur gemäß der Zulassung bzw. Genehmigung einzusetzen sind. Dabei muss vor allem folgendes beachtet werden:
 
• sorgfältige Einhaltung der Bekämpfungsrichtwerte, um unnötige Einzelanwendungen oder Beimischungen zu vermeiden;
• ausschließliche Nutzung adäquater Spritztechnologie und voller Aufwandmengen;
• strikte Berücksichtigung des Bienenschutzes unter Beachtung der verbindlichen B-Auflagen;
• bei Tankmischungen mit Additiven und/oder Fungiziden kurz vor oder während der Blüte nur solche Mischungen einsetzen, die im Hinblick auf den Bienenschutz sicher sind.
 
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Wirkstoff Thiacloprid (Insektizid „Biscaya“) zur Rapsblüte 2016 nicht eingesetzt werden darf, da die Rückstandshöchstmenge für Honig mit Wirkung vom 12. Februar 2016 verschärft worden ist. In der Konsequenz hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Anwendung am 1. April 2016 eingeschränkt. Eine Spritzung mit „Biscaya“ darf daher in der Saison 2016 nur bis Entwicklungsstadium 59 erfolgen. Für die Anwendung gegen die Kohlschotenmücke im Raps wurde das Ruhen der Zulassung angeordnet. Diese Anwendung ist damit nicht mehr zulässig.
 
Bei der Rapsglanzkäferbekämpfung wird keine Unterscheidung zwischen Gebieten mit mehr oder weniger intensiver Resistenzausprägung empfohlen, da sich die Situation i.d.R. ohnehin nicht schlagspezifisch vorhersagen lässt und eine Eindämmung der Resistenz auf der gesamten Anbaufläche erfolgen muss. Eine unterschiedliche Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel unter Beachtung der aktuellen Zulassungssituation wird je nach Zeitpunkt und Intensität des Auftretens der Rapsglanzkäfer bei Beachtung des Auftretens der übrigen Rapsschädlinge empfohlen.
 
Weitere Informationen zur verfügbaren Mittelpalette sowie der Bekämpfungs­strategie 2016 stehen als Download unter www.jki.bund.de/resistenz-insekt.html zur Verfügung.
 
Insbesondere wenn die B1-Insektizide Avaunt oder Plenum WG gegen Rapsglanzkäfer zur Anwendung kommen sollen, ist das Anwendungsverbot ab Beginn der Blüte strengstens zu beachten. Ein Bestand gilt als „blühend“, wenn darin eine Pflanze – auch eine Unkrautpflanze – blüht! Bei der aktuellen Einschränkung der Anwendung von Biscaya nur noch „bis BBCH 59“ dürfen aber durchaus erste blühende Rapspflanzen im Bestand vorhanden sein, da die BBCH-Einstufung für den Bestand an repräsentativen Einzelpflanzen erfolgt.
 
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) rät weiterhin dazu, auch die Ausbringung von nicht bienengefährlich eingestuften B4-Mitteln in die Abendstunden nach 19.00 Uhr zu verlegen, wenn sich die Bienenflugaktivität i.d.R. verringert hat.