Beitrag der nachhaltigen Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft wichtiger denn je
UFOP-Standpunkt zum Beschluss des Bundestages zur Änderung des Klimaschutzgesetzes
Berlin, 26. April 2024. Mit dem heutigen Beschluss des Bundestages zur Änderung des Klimaschutzgesetzes sieht die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) die Bundesregierung noch stärker in der Verantwortung, die nachhaltig verfügbare Biomasse und das Potenzial zur CO2-Speicherung in der Land- und Forstwirtschaft auszuschöpfen. Hintergrund ist die vom Bundestag geschaffene Möglichkeit zur Verrechnung der bisher dem jeweiligen Sektor zugewiesenen gesetzlichen Verpflichtungen zur Treibausgasminderung.
Trotz der aktuell beschlossenen Saldierung bleiben nach Einschätzung der Bundesregierung alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien gefordert, einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Die UFOP kritisiert jedoch die Vorgabe, dass Vorschläge für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen erst vorgelegt werden müssen, wenn die Zielvorgabe zwei Jahre in Folge überschritten wurde. Die Förderunion sieht hier alle Sektoren mehr denn je gefordert, das bestehende Klimaschutzpotenzial im Sinne einer Pufferwirkung vorzeitig zu erschließen, um eine Überschreitung der unverändert geltenden Emissions-Obergrenzen zu verhindern.
In diese vorausschauende Betrachtung seien alle Sektoren einzubeziehen, auch das nachhaltige Treibhausgas-Minderungspotenzial der Land- und Forstwirtschaft, das aktuell nicht ausgeschöpft werde. Sehr kritisch beurteilt die UFOP daher die aktuelle Entwurfsfassung für eine Nationale Biomassestrategie (NABIS). Diese sehe eine Beschränkung des energetischen Einsatzes von Bioenergie vor und werde der Herausforderungen des Klimaschutzes nicht gerecht.
Die UFOP fordert daher, dass die bereits bestehende Regelungen zur Begrenzung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse im Kontext des EU-Rechtes überdacht und angepasst werden. Zugleich bedarf es nachhaltiger förderpolitischer Rahmenbedingungen, um Investitionen in bestehenden und neuen Anlagen zu ermöglichen. Die neu im Klimaschutzgesetz vorgesehene Erweiterung der Kompetenzen des Expertenrates für Klimaschutz muss ergänzt werden um Anhörungen der betroffenen Branche, um gemeinsam Maßnahmen und Entwicklungsstrategien zu diskutieren.
Insbesondere die Biomasseproduktion und -nutzung ist im Hinblick auf die Vielfalt der Energieträger (fest, flüssig und gasförmig) und Anforderungen an eine nachhaltige Produktion, Nachhaltigkeitszertifizierung und Einsatzoptionen, einschließlich der CO2-Speicherung bei der Produktion und Nutzung (CO2-Recycling) sowie der Nebenproduktverwendung ein insgesamt komplexer und vernetzter Sektor. Die Nationale Biomassestrategie müsse daher sachgerecht Perspektiven für die Biomassenutzung aufzeigen, betont die UFOP und verweist an dieser Stelle beispielhaft auf die Biomasse- und Bioökonomiestrategie der USA (siehe Link). Diese hat das Ziel, mittelfristig jährlich mehr als 1 Milliarde Tonnen Biomasse zu mobilisieren. Diese Zielvorgabe setzt gleichzeitig gezielt auf die Erschließung zusätzlicher Biomassequellen.
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