Beschlusslage Klimakabinett und RED II - wie geht es weiter mit Biokraftstoffen?

6. BBE/UFOP-Fachseminar gibt Antworten

Berlin, 8. Oktober 2019. Im Mittelpunkt des 6. BBE/UFOP-Fachseminars „Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und erneuerbarem Strom“ stehen die Beschlüsse des Klimakabinetts vom 20. September 2019 zur zukünftigen Ausrichtung der nationalen Klimaschutz- und erneuerbare Energien-Strategie im Verkehrssektor sowie aktuelle und zukünftige Anforderungen an die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitszertifizierung infolge der Umsetzung der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2018/2001) – RED II.

Die Treibhausgasminderungsleistung von Biokraftstoffen wird in dem Eckpunktepapier der Bundesregierung grundsätzlich anerkannt. Das Klimakabinett nimmt mit Blick auf die zukünftige Förderausrichtung Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen sowie besonders synthetische Kraftstoffe aus erneuerbaren Strom in den Fokus. Gleichzeitig soll die E-Mobilität massiv ausgebaut werden – das Ziel sind 7 bis 10 Mio. Fahrzeuge in 2030. Zu Beginn des Seminars stellt Frank Bonaldo, Referatsleiter „Energiewende in der Mobilität, Kraftstoffmärkte“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Maßnahmen umfassend vor und erläutert, welche weiteren Schritte für deren Implementierung folgen werden.

Auch die europäische Gesetzgebung bestimmt die Zukunft der Biokraftstoffe und die Verwendung von erneuerbarem Strom im Verkehrssektor. Mit der Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) gehen zusätzliche und steigende Anforderungen an den Nachweis der Nachhaltigkeit und Dokumentationsanforderungen bei Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse, Reststoffen und Abfällen einher. Stefanie Küppers und Karl-Heinz Schnau, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE, stellen den aktuellen Evaluations- und Erfahrungsbericht 2018 sowie Änderungen im Nabisy-System vor.

In dem Themenblock „RED II - Zertifizierungssysteme und -stellen vor neuen Herausforderungen“ erläutern Andreas Feige, Geschäftsführer International Sustainability & Carbon Certification, ISCC, Peter Jürgens, Geschäftsführer REDcert GmbH und Detlef Evers, Geschäftsführer Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe, MVaK, den Aktualisierungsbedarf infolge der Umsetzung der RED II. Andreas Feige, ISCC, geht insbesondere auf die Umsetzung der Zertifizierungs- und Nachweisanforderungen gemäß der Delegiertenverordnung der EU-Kommission zum Nachweis von Biomasserohstoffen mit geringem Landnutzungsänderungsrisiko ein. Diese Regelung ist politisch nach wie vor umstritten. Indonesien und Malaysia haben der Europäischen Union handelspolitische Konsequenzen angedroht. Peter Jürgens, REDcert, erläutert den grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Anpassung der Zertifizierungssysteme, die zukünftig auch die Produktion von erneuerbaren Strom oder Biokraftstoffe in Biogasanlagen betreffen werden. Detlef Evers, MVaK, nimmt Stellung zur kritischen Diskussion zur Zertifizierung von Kraftstoffen aus Abfallölen und der Verbesserung der Nachweispflichten.

Grundsätzlich ist allen Biokraftstoffen unabhängig von der Biomasseherkunft gemeinsam, dass die öffentliche Akzeptanz zur Beibehaltung bzw. Weiterentwicklung der Förderkulisse nur dann gegeben ist, wenn die Nachhaltigkeitsanforderungen konsequent und transparent umgesetzt werden. BBE und UFOP betonen, dass sowohl in der Europäischen Union, als auch in Drittstaaten betrieblichen Kontrollen entlang der Wertschöpfungskette, auf Basis der Nachhaltigkeitsanforderungen umgesetzt werden müssen. Nur so wird gesetzlich ein „Level-Playing-Field“ für alle Wettbewerber auf internationaler Ebene geschaffen. Ob dieses Fazit so auch aus Sicht eines Umweltverbandes gezogen werden kann, erläutert in ihrem Vortrag Ilka Petersen, World Wildlife Foundation, WWF.

Im Fokus dieses Seminars steht erstmals auch die Frage nach der Nachhaltigkeit von erneuerbaren Strom. Schließlich verbinden Politik und Umweltverbände außerordentlich große Erwartungen mit der E-Mobilität als Beitrag zur Energiewende im Verkehr. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeit gelten ebenfalls für synthetische Kraftstoffe aus erneuerbaren Strom (e-Fuels). Igor Dormuth vom TÜV Süd erläutert die zu berücksichtigen Anforderungen für deren Anrechenbarkeit auf die Treibhausgasminderungsverpflichtung. So gesehen nimmt der Wettbewerb der Optionen zur Erfüllung der THG-Quote zu, die ab 2020 auf 6 % ansteigt.

Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.fachseminar-nachhaltigkeit.de

Aufgrund räumlicher Gegebenheiten ist die Teilnahme begrenzt.