Biokraftstoffe essentiell für den Klimaschutz im Verkehr
Berlin, 14. Dezember 2023. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bestätigt mit ihrer Vorabinformation zum Evaluations- und Erfahrungsbericht für das Quotenjahr 2022 die grundsätzliche Bedeutung von Biokraftstoffen für den Klimaschutz im Verkehr. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) stellt fest, dass Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sowie aus Rest- und Abfallstoffen mit 11,6 Mio. t CO2-Äquivalent erneut einen spürbaren Beitrag zur Erreichung der Zielvorgaben geleistet haben. Die laut Angaben der BLE hierfür in Verkehr gebrachte Biokraftstoffmenge von ca. 4 Mio. t unterstreicht zudem auch die Bedeutung des Biokraftstoffsektors für die gesamte Warenkette, vom Rohstoffanbau über Erfassung und Verarbeitung bis hin zur Biokraftstoffherstellung.
Grundsätzlich müssen aus Sicht der UFOP viele Maßnahmen zusammenwirken, um die ambitionierten Klimaschutzvorgaben im Verkehr zu erfüllen. Dazu gehöre neben der Elektrifizierung auch die Verkehrsverlagerung sowie insbesondere die bis 2030 auf 25 % steigende Treibhausgasminderungsverpflichtung. Die UFOP spricht sich mit Nachdruck für eine Fortführung dieser auch international beachteten und ambitionierten Regelung aus, die sich zudem dadurch auszeichne, dass ungenutzte THG-Minderungspotenziale durch eine vorzeitige Anhebung der Quotenverpflichtung gehoben werden können. Die Förderunion verweist hier auf die Auswertung der Zollverwaltung zur Quotenerfüllung, die wie auch die BLE eine THG-Minderung für Biokraftstoffe von 11,6 Mio. t CO2eq ausweist.
Allerdings führe das Fördererregime von Mehrfachanrechnungen für die E-Mobilität sowie für sogenannte fortschrittliche Biokraftstoffe aus bestimmten Abfallkategorien zu erheblichen Verwerfungen im Quotenmarkt. Betroffen sind auch Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs, die auf E-Busse umstellen wollen, aber auch Pkw-Besitzer, die für das E-Auto eine geringere Vergütung erhalten. Durch eine deutliche Anhebung der THG-Quotenverpflichtung für das Jahr 2024 (bisher ist eine Anhebung von 8 auf 9,25 % vorgesehen) können diese negativen Effekte kompensiert werden. Demgegenüber steht der Handlungsbedarf, den Anreiz für eine betrügerische Umdeklaration von Rohstoffen in bestimmte Abfallkategorien zu beseitigen, für die eine Doppelanrechnung auf die THG-Minderungsverpflichtung möglich ist. Die UFOP zielt mit dieser Feststellung auf die nach wie vor kritisch bewerteten Importe von Biodiesel aus China ab und fordert, Lücken bei den Zertifizierungsanforderungen und Vor-Ort-Kontrollen (VOK) schnellstmöglich zu schließen. Vor allem VOK seien als zwingend notwendige Voraussetzungen für den Marktzugang in die EU vorzuschreiben und betont hier die Verantwortung der EU-
Kommission. Die Akzeptanz der Biokraftstoffe, unabhängig ob aus Anbaubiomasse oder Abfallrohstoffen, hänge von der Qualität und Transparenz der Zertifizierung ab.