Biokraftstoffe – Kommissionsvorschläge enttäuschen

Berlin, 17. Oktober 2012 - Enttäuscht zeigt sich der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und  Proteinpflanzen e. V. (UFOP), Dr. Klaus Kliem, bezüglich der Vorschläge der Kommission zur Änderung der Erneuerbare Energien- und der Kraftstoffqualitätsrichtlinie. Statt mit den Vorschlägen den Weg für eine zukunftsgerichtete Biokraftstoffpolitik in der Europäischen Union frei zu machen, bleibe die Kommission bei ihrer Strategie der Mengendeckelung und Befristung der Verwendung traditioneller Biomasserohstoffe wie Raps und Sonnenblumen. Durch nicht sachgerechte Anrechnungsfaktoren von Biokraftstoffen aus Abfällen, werde die EU diese Stoffe weltweit regelrecht aufsaugen, kritisiert der UFOP-Vorsitzende die Kommissionsvorschläge.

Grundsätzlich begrüßt die UFOP, dass die Kommission nicht mehr an den rohstoffspezifischen iLUC-Faktoren zur Verschärfung der Anforderung an die Treibhausgasreduzierung festhält. Jedoch schlägt die Kommission vor, die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen wie Ölsaaten, Getreide usw. auf maximal 5 Prozent der Kraftstoffverbrauchsmenge bis 2020 zu deckeln. Der Vorschlag, diese Rohstoffe ab 2020 von der Biokraftstoffproduktion auszuschließen und gleichzeitig in der Höhe nicht nachvollziehbarer Anrechnungsfaktoren aus Rest- und Abfallstoffen einzuführen, lehnt die UFOP strikt ab. Wird der Vorschlag in dieser Form umgesetzt, sind erhebliche Marktverwerfungen vorauszusehen. Zugleich wird die  Zielerreichung für das Jahr 2020 durch die willkürlich festgelegten Anrechnungsfaktoren schön gerechnet, bekräftigt Dr. Kliem seine Kritik.

Die UFOP bleibt bei ihrer Position, dass im Rahmen einer unbefristeten Bestandsschutzregelung für Altanlagen für Ölsaaten wie Raps und Sonnenblumen auch nach 2020 der Marktzugang für die Biokraftstoffherstellung offen bleiben muss. Raps und Sonnenblumen für die Biokraftstoffproduktion sind im Hinblick auf die Schaffung notwendiger alternativer Kraftstoffressourcen umwelt- und ressourcenpolitisch notwendig. Auch mit Blick auf die Diversifizierung der Fruchtfolgegestaltung im Rahmen einer nachhaltigen Landbewirtschaftung sowie zur Sicherstellung der Eiweißfuttermittelversorgung in der Europäischen Union sind sie von großer Bedeutung, so der UFOP-Vorsitzende.

Die Kommission muss nach Ansicht der UFOP endlich erkennen, dass der Rohstoffanbau für die Biokraftstoffproduktion zugleich eine adhoc verfügbare Grundlage für die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung im Falle von Engpässen oder steigenden Rohstoffpreisen darstellt. Die Nahrungsmittelversorgung hat immer Vorrang. Denn bei steigenden Nahrungsmittelpreisen wird die Nahrungsmittelverwendung im Wettbewerb um den Rohstoff immer der Sieger bleiben, betont Dr. Kliem. Insofern ist der Rohstoffanbau für den Biokraftstoff im Sinne einer nachhaltigen Nahrungsmittelversorgung ein in diesem Sinne anzuerkennendes Sicherungsinstrument.