EU verhängt Antidumpingzölle auf Biodieselimporte aus Argentinien und Indonesien
UFOP sieht Tatbestand der Doppelförderung
Berlin, 29. Mai 2013 – Angesichts eines in der Europäischen Union durch Margendruck und Insolvenzen überaus angespannten Biodieselmarktes begrüßt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) die Entscheidung der EU-Kommission, Antidumpingzölle auf Biodieselimporte aus Argentinien und Indonesien zu verhängen. Nach dem jetzt im EU-Amtsblatt veröffentlichten Beschluss werden die Schutzzölle zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten eingeführt. Sie betragen etwa 105 Euro je Tonne. Im November wird die Europäische Kommission darüber entscheiden, ob die Zölle für den Zeitraum von fünf Jahren eingeführt werden.
Die UFOP erwartet jetzt von der Bundesregierung, dass diese den Tatbestand der Doppelförderung durch die Entscheidung der EU-Kommission als bestätigt anerkennt und folglich die entsprechenden Biodieselimportmengen nicht mehr auf die Quotenverpflichtung in Deutschland angerechnet werden können. Erst dieser gesetzliche Druck, der nach Auffassung der UFOP jetzt zeitnah in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss, werde hoffentlich den erforderlichen Erziehungseffekt im Sinne eines fairen Wettbewerbs nach sich ziehen, so der Verband.
Die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Verordnung der EU-Kommission steht hier als Download zur Verfügung.