Internationale Fachkonferenz für erneuerbare Mobilität diskutiert Beschlüsse des Klimakabinetts zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors

Der 17. internationale Fachkongress für erneuerbare Mobilität – Kraftstoffe der Zukunft 2020 findet vom 20. bis 21. Januar 2020 in Berlin statt

 

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Berlin, 20. September 2019. Die Veranstalter der international etablierten Konferenz, Bundesverband Bioenergie (BBE), Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), Verband der deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) und Fachverband Biogas (FvB) haben erneut ein politisch hoch aktuelles und bezüglich aktueller Projektvorhaben und Forschungsergebnisse interessantes Tagungsprogramm zusammengestellt. Die Organisatoren erwarten erneut über 600 Teilnehmer.

Im Lichte der aktuellen Diskussion um die Beschlüsse des Klimakabinetts zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors werden zu Beginn des Kongresses die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen mit Experten aus der Mineralöl- und Fahrzeugindustrie sowie aus Wissenschaft und Politik intensiv diskutiert. Der Kongress ist mit Blick auf die europäische Strategie zur Dekarbonisierung des Verkehrsbereichs eine richtungsweisende Veranstaltung. Denn Deutschland als „das Autoland“ und bedeutendster Wirtschaftsstandort in der Europäischen Union muss hier eine Leitfunktion übernehmen. Der Kongress ist die ideale Plattform für die fachliche Diskussion dieser Herausforderungen.

Im Mittelpunkt weiterer Vorträge stehen das Entwicklungspotenzial von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse und aus Reststoffen wie z. B. Getreidestroh, Abfallölen und -fetten sowie die mittelfristig zu erwartenden Alternativen im Bereich der Power-to-X-Kraftstoffe. Gerade in diese Alternative setzt die Politik große Erwartungen und setzt auf einen raschen Markthochlauf als notwendigen Beitrag zur Dekarbonisierung der in 2030 noch vorhandenen ca. 40 Millionen Bestandsfahrzeuge. Naturgemäß stellt sich die Frage nach Kapazität und Herkunft der erforderlichen Menge an erneuerbarer Energien, wenn gleichzeitig der Aufwuchs der Windkraft- und Photovoltaikanlagen mit den ambitionierten Zielen der Bundesregierung nicht Schritt hält. Dies ist aber Voraussetzung, wenn die Zielvorgaben im Verpflichtungszeitraum 2021 bis 2030 erfüllt werden sollen. Sonst müssen Emissionsrechte aus Steuermitteln zugekauft werden. Eine sichere Stromversorgung ist folglich ein zentrales Thema, wenn ab 2021 Kraftwerke abgeschaltet werden müssen. In diesem Umfeld werden nachhaltige Biokraftstoffe wie Biodiesel als markteingeführte Basisoption weiterhin eine wegbereitende Funktion zur Treibhausgasminderung übernehmen müssen.

Die in Deutschland bewährte und inzwischen auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU übernommene Regelung einer Treibhausgas-Minderungsverpflichtung gibt gleichzeitig den Weg einer CO2-Bepreisung vor. Denn der Preis für die verwendeten Biokraftstoffe richtet sich nach deren Treibhausgaseffizienz, zugleich können und werden Treibhausgaszertifikate zwischen den quotenverpflichteten Unternehmen der Mineralölwirtschaft gehandelt werden, um ein mögliches Defizit auszugleichen. Der Eckpreis für die CO2-Preisbildung bei diesem Quotenhandel ist die andernfalls fällige Strafzahlung in Höhe von 470 € je Tonne CO2. Diese Pönale treibt im wahrsten Sinne des Wortes die Mineralölwirtschaft an, die Treibhausgas-Minderungsverpflichtung zu erfüllen.

Informationen zum Fachkongress: https://www.fuels-of-the-future.com/