Internationaler Fachkongress für erneuerbare Mobilität: Sofort alle verfügbaren Optionen zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr nutzen

Berlin, 22.01.2018 – Die Biokraftstoffwirtschaft bedauert die in der vergangenen Woche verabschiedete Position des Europäischen Parlaments zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Auf dem Internationalen Fachkongress für erneuerbare Mobilität kritisiert die Branche die vom Parlament vorgesehene Senkung des Absatzes von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse.

Der vom Parlament vorgesehene Mindestanteil von 10 Prozent Kraftstoffen aus Abfällen, Reststoffen und Überschussstrom wird als unrealistisch gewertet. Die Biokraftstoffwirtschaft weist darauf hin, dass sich die gegen Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse gerichteten Beschlüsse des Parlaments im Ergebnis zu Gunsten fossiler Kraftstoffe auswirken, denn ca. 270 Millionen Kraftfahrzeuge in der EU müssten weiterhin mit Kraftstoffen versorgt werden. Für die jetzt anstehenden Beratungen von Ministerrat, EU-Kommission und Europäischem Parlament („Trilog“) wird gefordert, die vom Ministerrat am 18. Dezember 2017 beschlossenen Kernpunkte zu übernehmen und jegliche Mehrfachanrechnungen von Strom und Kraftstoffen aus Abfall und Reststoffen ersatzlos zu streichen. Nur so könnten Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse ihr volles Potential zur Dekarbonisierung des Transportsektors ausspielen.

Artur Auernhammer, Mitglied des Bundestages und Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), kritisiert das Votum der europäischen Abgeordneten zur Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und fordert inhaltliche Korrekturen: „Nur unter Einsatz aller verfügbaren Biokraftstoffoptionen lässt sich die Emissionsbilanz im Verkehr deutlich verbessern. Bei der Biokraftstoffproduktion entstehen zudem wertvolle Koppel- und Nebenprodukte, die emissionsintensive Importe von zu Beispiel Futtermitteln reduzieren.“ Auernhammer mahnte, dass es keine Preisgabe des funktionierenden Wirtschaftssektors geben dürfe. „Die Biokraftstoffbranche trägt auch zur nachhaltigen Optimierung von Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum bei“, sagte Auernhammer.

Die Biokraftstoffwirtschaft unterstützt dabei die vom Ministerrat vorgeschlagene Förderung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen, lehnt aber eine Reduzierung des Einsatzes von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse bis 2030 strikt ab. Ein solches Vorgehen führe zu einem wieder wachsenden Anteil fossiler Kraftstoffe. Weder Kraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen noch die Elektromobilität könnten die dadurch entstehende Lücke bis 2030 füllen. „Der erst 2015 beschlossene Kompromiss eines Anteils von 7 Prozent für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse muss daher zumindest bis 2030 beibehalten werden. Die kostengünstigste Alternative zu fossilen Kraftstoffen sind Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse. Der schrittweise Ausbau des Anteils von Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen ist notwendig, jedoch sind es heute Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse, die maßgeblich zur Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor beitragen. Biokraftstoffe aus Reststoffen und Abfällen dürfen Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse nicht ersetzen, sondern müssen einen zusätzlichen Beitrag zur Reduzierung fossiler Kraftstoffe leisten“, verdeutlicht Artur Auernhammer eine Kernforderung.

Die Biokraftstoffwirtschaft betont, dass sich die in Deutschland im Jahr 2015 eingeführte Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe als effizientes und kostengünstiges Instrument für den Klimaschutz erwiesen hat: Biokraftstoffe leisten momentan den größten Beitrag zur Einsparung von CO2 im Verkehrssektor, insbesondere durch stetige Verbesserung ihrer Treibhausgasbilanz. So betrug im Jahr 2016 die durchschnittliche Treibhausgaseinsparung der in Deutschland in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe 77 Prozent im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen. Das ist gegenüber 2015 ein weiteres Plus von sieben Prozentpunkten. Durch den Einsatz von Biokraftstoffen wurden somit 7,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2016 vermieden. Diese Effizienzsteigerung führt jedoch zu einem sinkenden Bedarf an Biokraftstoffen in Diesel und Benzin. Die Treibhausgasminderungsquote muss deshalb dringend angehoben werden. Für die weitere Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehr stellen Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, neben der Effizienzsteigerung von Motoren, alternativen Antriebstechnologien und der Optimierung von Verkehrsinfrastrukturen, eine essentielle Komponente dar.

„Die Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe sollte daher in 2018 beginnend bis 2030 sukzessive auf 16 Prozent angehoben werden, um den vom Ministerrat vorgeschlagenen EU-Mindestanteil von 14 Prozent erneuerbarer Energien im Verkehr zu erreichen“, erklärt Artur Auernhammer die Erwartungen der Biokraftstoffwirtschaft an die neue Bundesregierung. Anzustreben sei zudem eine entsprechende Ausweitung der Treibhausgasminderungspflicht auf alle EU-Mitgliedstaaten, um marktverzerrenden Verlagerungseffekten durch Importe von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen vor allem nach Deutschland entgegenzuwirken. Voraussetzung hierfür sei jedoch ein Gleichklang der Dokumentationspflichten und der Überwachung der Zertifizierungsanforderungen in allen Mitgliedsstaaten und eine EU-Datenbank für Nachhaltigkeitsnachweise.

Zum Auftakt des Fachkongresses am 22. Januar 2018 stellten Redner aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, aus dem Europäischen Parlament, von der Europäischen Kommission, von internationalen Organisationen und Wissenschaftler ihre Konzepte, Strategien und Forschungsergebnisse für eine erneuerbare Mobilität der Zukunft vor. Rainer Bomba, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, stellte die Rolle der Biokraftstoffe in der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung dar. Bas Eickhout, Mitglied des Europäischen Parlaments, erläuterte den Bericht des Umweltausschusses zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Kyriakos Maniatis, Abteilungsleiter in der Generaldirektion Energie der EU-Kommission, zeigte die Vorschläge für eine erneuerbare Mobilität auf. Paul Greening, Generalsekretär des Verbands der europäischen Automobilindustrie (ACEA), thematisierte die zukünftige Rolle und Anforderungen für alternative Antriebe und für Biokraftstoffe aus Sicht der Automobilindustrie. Tobias Kuhnimhof, Abteilungsleiter im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), präsentierte Handlungsoptionen für eine Energiewende im Verkehrssektor.

In der Podiumsdiskussion am Nachmittag des ersten Kongresstages werden die Perspektiven für eine erneuerbare Mobilität bis 2030 vertieft erörtert. Moderiert von Sonja van Renssen, Redakteurin der „Energy Post“, diskutieren Helge Pols (BMVI), Mitglieder des Europäischen Parlaments - Bas Eickhout und Marijana Petir, Paul Greening (ACEA), Kyriakos Maniatis (EU-Kommission) und Norbert Schindler (Vorsitzender Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft) die Rahmenbedingungen für CO2-reduzierte Kraftstoffe und alternative Antriebe zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Mehr als 550 Teilnehmer aus 25 Nationen sind der Einladung von fünf Verbänden der deutschen Biokraftstoffwirtschaft gefolgt, um sich auf dem internationalen Fachkongress „Kraftstoffe der Zukunft“ am 22./23. Januar 2018 in Berlin über Marktentwicklungen, technologische Innovationen und die Zukunft einer erneuerbaren Mobilität zu informieren.
 

Kontakt:
Bundesverband Bioenergie e.V
Markus Hartmann
Tel.: 0228/81002-22
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