Koalitionsvertrag: UFOP begrüßt Ziel der Weiterentwicklung der Treibhausgasquote – mit Biokraftstoffen aus heimischen Rohstoffe

Berlin, 9. Februar 2018. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen begrüßt die im Koalitionsvertrag formulierte Absicht, die in Deutschland geltende Treibhausgas(THG)-Quote weiterzuentwickeln und mahnt eine unverzügliche Erhöhung an. Der Verband begründet den Handlungsdruck mit der desolaten Marktsituation bei Getreide und Raps und erinnert an den Vorbildcharakter der THG-Quotenregelung, die einen technologie- und rohstoffoffenen Wettbewerb ermöglicht. Zugleich ist Raps die mit Abstand wichtigste heimische gentechnikfreie Proteinquelle.

Die UFOP begrüßt den im Koalitionsvertrag von Union und SPD enthaltenen technologieoffenen Ansatz zur Förderung alternativer Kraftstoff- und Antriebskonzepte. Auf dem Weg zu einer Elektrifizierung des Verkehrs komme dem Einsatz regenerativer Kraftstoffe im Fahrzeugtank in der bestehenden Fahrzeugflotte neben dem Einsatz von Hybrid- bzw. batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen eine bedeutende Rolle zu. Der Aufbau zusätzlicher erneuerbarer Energiequellen und der erforderlichen Infrastruktur müsse jedoch in erheblichem Umfang öffentlich und privat finanziert werden. Die Herausforderung des Kapazitätsaufbaus sei nicht zuletzt an die ebenso zu schaffende öffentliche Akzeptanz gekoppelt, gibt die UFOP zu bedenken.

Die UFOP begrüßt daher, dass die neue Bundesregierung die Regelung zur THG-Minderungspflicht weiterentwickeln will. Die UFOP fordert die neue Bundesregierung auf, die Quotenverpflichtung möglichst noch im laufenden Jahr, spätestens 2019 schrittweise anzuheben. Ab 2020 muss die bereits gesetzlich verankerte THG-Quote von 6 Prozent schrittweise auf 16 Prozent im Jahr 2030 angehoben werden. Die UFOP begründet diese Forderung mit der schon seit Monaten anhaltenden desolaten Preisentwicklung bei Raps und Getreide. Die THG-Quotenverpflichtung steht für einen funktionierenden, technologie- aber auch rohstoffoffenen Wettbewerb, dessen Treiber die Vermeidung der Strafzahlung in Höhe von 460 EUR je Tonne CO2 im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungsvorgabe ist. Die Anhebung der Quote würde dazu führen, dass weitere Biomassepotenziale, wie z.B. Abfall- und Reststoffe mobilisiert werden, die ohnehin gesondert gefördert werden sollen. Die Anhebung werde auch die Entwicklung und Markteinführung von nicht biogenen regenerativen Kraftstoffen beschleunigen, erwartet die UFOP.

Die UFOP appelliert an die neue Bundesregierung zugleich die Bedeutung heimischer Rohstoffe für die Substitution von Sojaimporten im Futtermittelbereich anzuerkennen. Gentechnikfreiheit sei ein zunehmend wichtiger werdendes Alleinstellungsmerkmal und stehe zugleich für regionale Rohstoffherkunft. Die UFOP erwartet, dass sich die neue Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zur Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie dem Votum des Europäischen Parlamentes anschließt und den Ausschluss von Palmöl unterstützt. Die „Palmöldiskussion“ habe den Bewertungsrahmen für die Nachhaltigkeit heimischer Anbaubiomasse verzerrt, stellt der Verband fest.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeit müsse das Biokraftstoffpotenzial in die Dekarbonisierungsstrategie der Bundesregierung einfließen. Hierzu bedarf es der Neuauflage einer zwischen den zuständigen Ressorts und den Verbänden der Wirtschaft abgestimmten „Roadmap nachhaltige Biokraftstoffe“, schlägt die UFOP vor. Nachhaltige Biokraftstoffe haben hierzulande 2016 bei einem Marktanteil von ca. 5,2 Prozent mit etwa 7 Mio. Tonnen CO2-Minderung im Gegensatz zu allen anderen Alternativen spürbar zur THG-Minderung beigetragen. Biokraftstoffe stehen bereits für ein erfolgreiches Beispiel einer „Sektorkopplung“ Landwirtschaft - Fahrzeugindustrie unter Nutzung bestehender Distributionssysteme der Mineralölwirtschaft.

Die UFOP unterstreicht, dass neue Technologiekonzepte im Sinne des Klimaschutzes, aber auch zur Sicherung des Technologiestandortes Deutschland umfassend auch mit Steuermitteln unterstützt werden müssen. Das gehört auch für die Begleitung des Transformationsprozesses in den Unternehmen des Energie- und des gesamten Fahrzeugsektors. Der Zielkorridor für diese Maßnahmen sei aber viel länger als eine Legislaturperiode. Der Erfolg der kommenden Bundesregierung müsse sich aber auch daran messen lassen, was heute schon erreicht werden kann, unterstreicht die UFOP. Der Klimaschutzbeitrag des Verkehrssektors ist – abgesehen vom Einsatz von Biokraftstoffen - praktisch „null“. Eine weitere Verschleppung heute bereits umsetzbarer Maßnahmen durch die alleinige Bevorzugung noch marktferner Alternativen dürfe es in der neuen Bundesregierung nicht geben, mahnt die UFOP an.