Kommissionsvorschlag zu indirekten Landnutzungsänderungen löst das Problem nicht

Berlin, 6. März 2014. Am 11. September 2013 hat das Europäische Parlament den Kommissionsvorschlag zur Einführung sogenannter „iLUC-Faktoren“ abgelehnt. Das Parlament stellte klar, dass der wissenschaftliche Beweis für eine unmittelbare Ursache-Wirkungsbeziehung einer bestimmten Rohstoffnachfrage und der dadurch unmittelbar verursachten Landnutzungsänderungen in einem Drittland, wie zum Beispiel Indonesien, nicht erbracht wurde. Der große Teil der Fachwelt ist sich einig, dass diese Nachweisanforderung nicht erfüllbar ist, sondern der Landnutzungseffekt nur „indirekt“ über Modelle annähernd kalkuliert werden kann.

Mit diesem Dilemma setzt sich Prof. Dr. Uwe Lahl, Technische Universität Darmstadt, in einem aktuellen Beitrag auseinander. Der iLUC-Experte erläutert die Hintergründe und Schwächen der Modellrechnungen und zeigt im Lichte der aktuellen Rechtssetzungsbemühungen der EU-Kommission die wissenschaftlichen Gründe auf, warum iLUC-Faktoren abzulehnen sind. Stattdessen müssten jetzt Regelungsverfahren entwickelt werden, die einen unmittelbar wirksamen Beitrag gegen Landnutzungsänderungen (Urwaldrodungen) leisten können. Diese setzen bei den Grundsätzen der "guten Regierungspraxis" an. Prof. Dr. Lahl empfiehlt somit Regelungsalternativen, unabhängig von der Zweckbestimmung der Endverwendung des Biomasserohstoffs.

Diese wären aus Sicht der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) sachgerecht, weil beispielsweise die Palmölverwendung zur energetischen Nutzung in der Europäischen Union im Vergleich zum Bedarf der chemischen Industrie eine eher untergeordnete Rolle spielt. Biokraftstoffe seien damit der Impulsgeber zur Erhöhung des politischen Verhandlungsdrucks, um analoge Nachhaltigkeitsanforderungen auch in anderen Verwendungsbereichen einzuführen, betont der Verband. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion zur Fortführung der EU-Biokraftstoffpolitik nach 2020 mahnt die UFOP deshalb an, die Existenz der inzwischen für die Biokraftstoffe der 1. Generation von der EU-Kommission zugelassenen internationalen Nachhaltigkeitszertifizierungssysteme und damit auch deren Zertifizierungsstellen nicht zu gefährden, sondern die Qualität der Nachhaltigkeitszertifizierung zu verbessern. Hierfür liefere die Erneuerbare Energien-Richtlinie mit der separaten Zielvorgabe für erneuerbare Energien im Transportsektor den Rechtsrahmen und zugleich den Anreiz für den Marktzugang in die Europäische Union.

Der Beitrag von Prof. Dr. Uwe Lahl: „Indirect Land Use Change (iLUC)
- eine kritische Bestandsaufnahme für eine sachgerechte politische Entscheidungsfindung“ steht hier als Download zur Verfügung.