Palmöl im Quotenjahr 2021 noch dominierender Biokraftstoff-Rohstoff

Keine Anrechnung mehr in THG-Quote 2023 – Rapsöl muss Rohstofflücke schließen

Berlin, 3. Januar 2023. Palmöl war auch im Quotenjahr 2021 mit 1,063 Mio. t (2020: 1,414 Mio. t) der mit Abstand wichtigste Pflanzenölrohstoff für die Herstellung von Biodiesel und Hydriertem Pflanzenöl (HVO) zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung. Die nach EU-Recht (RED II) zertifizierten Rohstoffe stammten gemäß dem im Dezember 2022 veröffentlichten Evaluationsbericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit 1,318 Mio. t aus Asien. Darunter dominierte Palmöl mit 0,992 Mio. t.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) erwartet für das abgeschlossene Quotenjahr 2022 eine Halbierung des Anteils von Palmöl. Der Gesamtabsatz wird auf etwa 2,5 Mio. t geschätzt. Basis dieser Erwartung ist die in Deutschland gesetzlich vorgegebene Begrenzung in Höhe von 0,9 % am Endenergieverbrauch im Verkehr für die Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung. Aus Sicht der UFOP wird vor allem Rapsöl aus europäischem Anbau die Bedarfslücke schließen müssen. Dies betrifft insbesondere den Zeitraum 2023 bis 2030. Seit dem 1. Januar 2023 sind palmölbasierte Biokraftstoffe von der Anrechnung ausgeschlossen und damit weit vor dem laut EU-Recht vorgegebenen Ausstieg bis 2030. Weitere EU-Mitgliedsstaaten (Frankreich, Schweden, Belgien, Österreich) haben diesen Ausschluss bereits vollzogen.

Die Förderunion unterstreicht die wichtige Brückenfunktion von nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse als spürbaren Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr. Gleichzeitig mahnt sie eine nationale Kraftstoffstrategie an, bis der Anteil von erneuerbarem Strom endlich den von der Politik gewünschten Hochlauf nimmt als Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Angesichts der schwierigen Versorgungssituation bei Erdgas und Erdöl einerseits und den ambitionierten Klimaschutzzielen andererseits müssen alle nachhaltig zertifizierten Optionen bestmöglich eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von Biokraftstoffen im Schwerlastverkehr. Hier setzen die Gesetze der Physik und die Kosten für eine Elektrifizierung die „Leitplanken“, die mit Blick auf die Klimaschutzziele gemäß Klimaschutzgesetz berücksichtigt werden müssen.

Die UFOP unterstreicht zugleich die Grenzen der Verfügbarkeit für die Bereitstellung von Biokraftstoffen infolge der natürlich gegebenen und mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgegebenen Fruchtfolgerestriktionen. Insofern gehe es vorrangig darum, das vorhandene Potenzial optimal auszuschöpfen, betont die UFOP unter Hinweis auf die im Frühjahr beginnende Abstimmung einer Nationalen Biomassestrategie (NABIS).

Diese und weitere Themen werden im Rahmen des 20. Internationalen Fachkongresse für erneuerbare Mobilität – “Kraftstoffe der Zukunft 2023“ diskutiert werden. Diese europaweit bedeutende, branchenübergreifende Leitveranstaltung findet am 23./24. Januar 2023 im City Cube in Berlin statt.
Weitere Informationen unter: https://www.kraftstoffe-der-zukunft.com/.