Positionierung des EU-Ministerrates zur Erneuerbare Energien-Richtlinie erhält Entwicklungsperspektive für Biokraftstoffe

Berlin, 19. Dezember 2017 – Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßt den Beschluss des EU-Ministerrates, das für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Ziel für den Transportsektor von 10 Prozent im Jahr 2020 auf 14 Prozent in 2030 fortzuschreiben. Zugleich soll die bestehende Höchstgrenze von 7 Prozent für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse bis 2030 fortgeführt werden. Die UFOP sieht sich in ihrer Forderung bestätigt, dass die markteingeführten nachhaltigen Biokraftstoffe im Sinne der Investitionssicherheit und als sofort spürbaren Beitrag zum Klimaschutz die Pionieraufgabe zur Dekarbonisierung des Verkehrs übernehmen müssen.
 
Korrekturbedarf sieht die UFOP allerdings bei der Zweifachanrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen auf das Transportziel. Der Anteil dieser Biokraftstoffe soll bis 2030 auf 3 Prozent gesteigert werden. Der Anrechnungsfaktor trägt nach Auffassung der UFOP wohl auch dem schlechten Wirkungsgrad bei der Biomasseverarbeitung Rechnung. Für einen Liter Bioethanol wird mehr als die fünffache Menge Stroh benötigt. Bei Biodiesel aus Rapsöl beträgt das Verhältnis in etwa 1 zu 1. Dabei fällt neben wertvollem Glycerin auch gentechnikfreies Rapsschrot in der Ölmühle an. Vehement kritisiert die UFOP deshalb, dass der Ministerrat daran festhält, Raps aus europäischem Anbau im Anhang der Richtlinie mit einem Maluswert für Treibhausgasemissionen zu belasten, der als sogenannter „iLUC-Faktor“ im Falle einer Anrechnung das sofortige „Aus“ für die Biokraftstoffverwendung bedeuten würde. Die UFOP hofft daher, dass die Mitgliedsstaaten von der ebenfalls in der Richtlinie vorgesehenen Option Gebrauch machen, nach Rohstoffarten differenziert, Biokraftstoffe anrechnen zu können. Dann wäre das Thema Palmöl endlich vom Tisch.