Rapsöl künftig durchgängig offen deklariert

Hinschauen lohnt sich!

Berlin, 1. Dezember 2014 – Am 13. Dezember 2014 tritt EU-weit die sogenannte Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 in Kraft. Damit verbunden ist die verpflichtende Angabe der botanischen Herkunft für pflanzliche Öle und Fette auch bei verarbeiteten Lebensmitteln.

Für Verbraucher wird damit künftig bereits beim ersten Blick auf das Etikett ersichtlich, ob Lebensmittel aus bzw. mit ernährungsphysiologisch wertvollem Rapsöl hergestellt worden sind. Während sich die Angabe der botanischen Herkunft auf der Speiseölflasche im Lebensmitteleinzelhandel bereits vor Jahren durchgesetzt hat, wurde bisher bei vielen verarbeiteten Lebensmitteln nur die Zutat „Pflanzenöl“ bzw. „pflanzliches Öl“ angegeben. Diese Form der Deklaration ist ab 13. Dezember 2014 nicht mehr ausreichend: Die Zutaten müssen den tatsächlich im Produkt enthaltenen Ölen und Fetten entsprechen. Das heißt: nur wo künftig „Rapsöl“ bzw. „Raps“ drauf steht, ist auch Rapsöl drin!

Durch die Lebensmittelinformations-Verordnung wird erstmals eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung für alle vorverpackten Lebensmittel eingeführt. Der Energiegehalt sowie die Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz müssen angegeben werden. Darüber hinaus enthält die Verordnung Regelungen zur Herkunftskennzeichnung. Die Festlegung zur „Nährwertdeklaration“ (Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe l) gilt erst ab dem 13. Dezember 2016.