Treibhausgas-Emissionen beim Anbau von Winterraps verringern

BMELV und UFOP unterstützen Forschungsvorhaben

Berlin, 28. Januar 2013 – Das Verbundprojekt „Minderung von Treibhausgasemissionen im Rapsanbau unter besonderer Berücksichtigung der Stickstoffdüngung“ unter Leitung des Thünen-Instituts (TI) ist  gestartet. Das Forschungsvorhaben ist dem Förderschwerpunkt „Biokraftstoffe“ aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ zugeordnet und wird von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMLEV) gefördert. An dem Vorhaben beteiligt sich die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) ebenfalls finanziell.

Heimischer Raps ist derzeit der wichtigste Rohstoff für die Herstellung von Biodiesel. Um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Rapsanbaus sicherzustellen und zu verbessern, zielt das Forschungsvorhaben auf Konzepte zur Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen beim Anbau von Winterraps ab. Hierfür ist es notwendig die Emissionen in einem ersten Schritt zu quantifizieren. Darauf aufbauend können Bewirtschaftungsmaßnahmen, wie z. B. veränderter Düngereinsatz, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Standortvoraussetzungen entwickelt werden. Da die THG-Emissionen insbesondere von Boden- und Klimaverhältnissen abhängig sind, werden bundesweit Feldversuche an verschiedenen Standorten angelegt. Die Ergebnisse sollen optimierte Anbauverfahren hervorbringen, die in der Praxis für den Energiepflanzenanbau etabliert werden können. Das wichtigste Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zur Sicherung der nationalen Biokraftstoffproduktion aus heimischen Rohstoffen zu leisten.

Die Biodieselproduktion aus Raps steht aufgrund politischer Rahmenbedingungen vor großen Herausforderungen. Zum einen schreibt die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung einen Mindestwert für die THG-Minderung gegenüber fossilen Kraftstoffen vor. Demnach erfüllt Biodiesel aus Raps die derzeitigen Vorgaben. Für die zukünftige THG-Minderungspflicht im Jahr 2017 von 50 % und für Neuanlagen im Jahr 2018 von 60 % sind jedoch weitere Optimierungen notwendig. Zum anderen wird ab 2015 die Biokraftstoffquote durch eine Klimaschutzquote ersetzt. Das heißt, die Mineralölwirtschaft ist dann nicht länger verpflichtet, eine bestimmte Menge Biokraftstoffe einzusetzen, sondern eine bestimmte Menge an Treibhausgasen durch den Einsatz von Biokraftstoffen zu vermeiden. Diese Vermeidungsquote beträgt ab 2015 zunächst 3 %, steigt dann ab 2017 auf 4,5 % und beträgt 7 % ab 2020.

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt finden Sie in der Projektdatenbank der FNR unter dem Förderkennzeichen 22403712.