UFOP/AGQM-Fachseminar - "Umsetzung Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung"

Berlin, 23. Dezember 2010 – Die betriebliche Umsetzung der verwaltungstechnischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung ab dem 01.01.2011 stellen die Biokraftstoffbranche und die Mineralölwirtschaft als Quotenverpflichtende vor enorme Herausforderungen. Mit der Anerkennung der Zertifizierungssysteme ISCC und REDcert durch die Bundesanstalt für Landwirt-schaft (BLE) wurden die Voraussetzungen für die Zertifizierung der Schnittstellen, beginnend über die Rohstofferfassung und Verarbeitung bis zum Biokraftstoffhersteller geschaffen.

Angesichts der erfolgreichen Verbände übergreifenden Initiativen und Maßnahmen ist es gelungen, trotz der knapp bemessenen Zeitspanne, den Großteil der Ersterfasser und Rohstoffverarbeiter sowie Biokraftstoffhersteller zu zertifizieren. Mit dem Ziel die für eine Übergangsphase erforderliche Flexibilität beim grenzüberschreitenden Handel mit Raps und bzgl. der Beibringung von Nachhaltigkeitsnachweisen zu schaffen, haben die Verbände gemeinsam durchgesetzt, dass der Massenbilanzzeitraum bis zum 30.06.2011 verlängert und Nachhaltigkeitsnachweise für Biokraftstoffe im Steuerlager bis zum 31.03.2011 nachgereicht werden können.

Für die Generierung der Nachhaltigkeitsnachweise wurde die internetbasierte Plattform „Nabisy“ durch die BLE geschaffen. Damit verbunden ist eine enge Anbindung an die verwaltungstechnischen Anforderungen im Zolllager bzw. von Seiten der Zollverwaltung. Problematisch ist allerdings, dass den Branchen kein Übungszeitraum eingeräumt wurde.

Dr. Matthias Nickel und Karl-Heinz Schnau, BLE, stellen den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, bedingt durch aktuelle Änderungen der Verwaltungsvorschriften sowie die praktische Anwendung des webbasierten Nabisy-Systems vor.

ZAR Andre Krumland, Bundesfinanzdirektion Südwest und Reiner Thormann vom Hauptzollamt Krefeld erläutern die praktische Umsetzung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung aus Sicht der Zollverwaltung und Zoll-Außenprüfung. Das Seminar schließt mit Statements der UFOP, des VDB sowie des Mineralölwirtschaftsverbandes und einer Diskussionsrunde zum weiteren Handlungsbedarf zur Umsetzung der erneuerbaren Energien-Richtlinie auf EU- und nationaler Ebene. Denn die Befürchtung scheint sich bereits zu bestätigen, dass bedingt durch mangelnde Vorgaben von Seiten der EU-Kommission, die Umsetzung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten zu komplizierten Verwaltungsvorschriften führt, die den Binnenhandel mit Rohstoffen und Biokraftstoffen unnötig erschweren werden.

Veranstaltungsorganisation/Seminarprogramm

Die Teilnehmerzahl ist auf 70 Personen begrenzt ist. Das Seminar richtet sich deshalb vorrangig an die in den Unternehmen der Biokraftstoff-/Mineralölbranche für die verwaltungstechnische Abwicklung (Ausstellung der Nachhaltigkeitsnachweise, Anwendung des Nabisy-Systems, Generierung der csv-Dateien, zolltechnische Abwicklung) verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das Programm und Teilnahmebedingungen sind erhältlich unter

www.agqm-biodiesel.de.

Für Rückfragen steht Frau Viktoria Ellinghaus, AGQM e.V.

v.ellinghaus@agqm-biodiesel.de, Tel.: 030 / 319 04 – 433

zur Verfügung.