UFOP befürchtet Legalisierung von Schlupflöchern für Palmölimporte

Kommissionsentwurf eines Delegierten Rechtsaktes zur Regelung von „low und high iLUC-risk Biokraftstoffen“ verfehlt das umweltpolitisch gewünschte Ziel

Auf Ablehnung stößt der letzte Woche von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf eines Delegierten Rechtsaktes zur Regelung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse mit niedrigem bzw. hohem Risiko einer indirekten Landnutzung (iLUC). Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) fürchtet, dass insbesondere durch die Sonderbehandlung für Kleinplantagen die bereits erfolgten, aber auch zukünftige Urwaldrodungen legalisiert werden. Die Union und ruft deshalb ihre Mitglieder und weitere interessierten Kreise auf, sich am Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu beteiligen.

 Der Verband führt insbesondere folgende Kritikpunkte an:

  1. Zulassung des Anbaus auf degradierten Flächen. Die UFOP fordert einen Nachweis, dass auf diesen Flächen mindestens seit zehn Jahren (statt wi vorgesehen fünf Jahre) kein Anbau erfolgte.
  2. Die Kriterien für Rohstoffe müssen alle „Rohstoffe“ einschließen. Hierzu gehören auch die bei der Verarbeitung anfallenden „Abfälle“ wie z.B. Palmfettsäure-Destillate (PFAD).
  3. Dokumentation und Zertifizierung von „zusätzlichen“ Erträgen, die über den regional üblichen Ertragszuwachs hinausgehen. Wie dies bei einer Dauermonokultur nachgewiesen werden kann, ist zur Prüfung vorzulegen.
  4. Ausweisung bzw. Festlegung der sogenannten „ungenutzten“ und degradierten Flächen mit geringem iLUC-Risiko gemäß den Nachhaltigkeitsanforderungen der RED II. Nachweis, dass ein Anbau / die Neubepflanzung wirtschaftlich ist.
  5. Die Sonderregelungen zu Gunsten von Inhabern von Kleinplantagen bedeuten praktisch die Legalisierung von Rodungsflächen. Die UFOP befürchtet, dass deren Zahl infolge dieses „Umgehungsanreizes“ erheblich zunimmt und dies von den großen Palmölmühlen aufgrund der bestehenden Abhängigkeit sogar forciert wird.
  6. An die Zertifizierung müssen strenge Anforderungen (einschließlich Witness-Audits) gestellt werden.
  7. Für diese Palmölmengen ist ein nämlicher Herkunftsnachweis (keine Massenbilanzierung) ausgehend vom Flächenertrag bis zur letzten Schnittstelle erforderlich. Der Palmölertrag und die daraus hergestellten Biokraftstoffmengen dürfen sich nicht von den üblichen Erträgen und verfahrensbedingten Produktionsmengen unterscheiden.
  8. Für die Zertifizierung zugelassen sind ausschließlich von der EU-Kommission zugelassene Systeme. Auch ein staatliches System muss von der EU-Kommission anerkannt werden.

Die UFOP fordert, dass Die Mitgliedsstaaten Anfang 2020 die nationale Basismenge für inländisch verbrauchte Biokraftstoffmengen aus Palmöl auf Basis einer von der EU-KOM geprüften verlässlichen statistischen Erhebung bekannt geben. Zudem muss die EU-Kommission schnellstmöglich eine Folgenabschätzung vorlegen als Grundlage für die weitere parlamentarische Beratung des Entwurfes.

Die UFOP stellt fest, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf eines Delegierten Rechtsaktes den umweltpolitischen Zielsetzungen und hier besonders dem Beschluss des Europäischen Parlamentes vom April 2017 entgegenläuft, die Palmölverwendung für Biokraftstoffe sofort zu verbieten.