UFOP begrüßt Einführung von Strafzöllen auf indonesischen Biodiesel

Berlin, 25.07.2019 - Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission zur Einführung vorläufiger Ausgleichszölle auf Biodieselimporte aus Indonesien. Diese werden drei Wochen nach der endgültigen Beschlussfassung durch den zuständigen Ausschuss wirksam. Die Höhe der Einfuhrzölle wird unternehmensspezifisch festgesetzt und schwankt zwischen 8 % und 18 % als Aufschlag auf den Warenwert.

Biodieselimporte.jpgAus Sicht der UFOP wird jedoch die Exportentwicklung bestätigen müssen, ob mit diesen Strafzöllen tatsächlich der Import verhindert bzw. begrenzt werden kann. Der Verband unterstreicht mit Blick auf die kritische Palmöldiskussion, dass der erhoffte Ausschluss von Biodieselimporten aus Indonesien nicht dazu führe dürfe, dass stattdessen europäische Biodieselhersteller Palmöl als Rohstoff einsetzen. Die Zielsetzung des vom Europäischen Verband der Biodieselindustrie (EBB) sei im Hinblick auf die beklagten Wettbewerbsverzerrungen infolge der Subventionierung der Biodieselexporte durch die indonesische Regierung grundsätzlich zu unterstützen, betont die UFOP. Deshalb müssten Hoffnungen gebremst werden, dass mit dieser Regelung der Nebeneffekt einer steigenden Nachfrage nach Rapsöl durch die europäische Biodieselindustrie einhergehe. Zu berücksichtigen sei zudem der Importdruck infolge des Ergebnisses des Antisubventionsverfahrens gegen Argentinien, betont der Verband. Die EU-Kommission hatte im Ergebnis unternehmensspezifische Strafzölle festgelegt, aber zugleich eine zollfreie Importmenge von 1,2 Millionen t Sojamethylester zugestanden. Die UFOP befürchtet, dass dieser Kompromiss möglicherweise die Blaupause für die finale Regelung mit Indonesien ist.