UFOP begrüßt Forderung des Bundesrates nach Fortführung der Steuerentlastung für Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft

Klimaschutzziele nur mit mehr Flexibilisierung zu erfüllen

Berlin, 27. Februar 2019. Die Union zur Förderung von Öl Proteinpflanzen (UFOP) begrüßt außerordentlich die Bitte des Bundesrates an die Bundesregierung, die Steuerentlastung für reine Biokraftstoffe für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft über das Jahr 2020 hinaus weiter zu ermöglichen.

In seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2019 zur Mitteilung der Kommission „Ein sauberer Planet für alle – eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ , stellt der Bundesrat ausdrücklich fest, dass die Dekarbonisierung der Antriebsleistung in der Land- und Forstwirtschaft über eine Elektrifizierung mit erneuerbaren Strom praktisch nicht möglich ist. Deshalb sieht er den Einsatz von Biokraftstoffen insbesondere in diesem Sektor weiterhin für geeignet und sinnvoll.

Der Bundesrat greift damit eine wiederholt von der UFOP vorgebrachte Forderung auf, für nachhaltige und treibhausgasoptimierte Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft die Steuerbegünstigung über das Jahr 2020 zu verlängern. 2018 konnte die Bundesregierung zumindest eine Genehmigung bis zum Jahr 2020 erreichen. Die Bundesregierung muss jetzt umgehend eine beihilferechtliche Genehmigung bis 2030 beantragen. Diese Frist entspricht den Zeithorizonten der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) und den von der Bundesregierung datierten sektoralen Klimaschutzzielen bis 2030. Auch die Landwirtschaft ist gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Mit der Verwendung von regional erzeugten, nachhaltig produzierten und treibhausgasoptimierten Biokraftstoffen wird ein Beitrag zur Wertschöpfung im ländlichen Raum, zur Versorgung mit gentechnikfreien Futterprotein aus der Rapssaatverarbeitung und auf Grundlage einer qualifizierten Dokumentation ein nachweislich robuster Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Vor dem Hintergrund der kritisch geführten Diskussion zum Entwurf des Klimaschutzgesetzes stellt die UFOP fest, dass im Falle der Beibehaltung einer sektoralen Verpflichtung die Zielerfüllung nur dann möglich ist, wenn möglichst flexible Anrechnungsoptionen geschaffen werden. Hierzu gehört neben der Verwendung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft auch deren Verwendung im Schwerlastverkehr. So kann bereits heute ein Beitrag geleistet werden, sowohl zum außerordentlich ambitionierten Klimaschutzziel im Verkehr, als auch zur Kompensation der erheblich verschärften CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge. Biokraftstoffe können zum Eintritt in eine Treibhausgas-Reduktionsstrategie schon heute eine wichtige Brückenfunktion übernehmen. Kraftstoffe aus erneuerbarem Strom (e-Fuels) oder auch der batterieelektrische Antrieb brauchen noch Jahre, auch über 2030 hinaus, um zu einer relevanten Marktgröße heranzuwachsen. Zu der gleichen Feststellung gelangt auch die EU-Kommission in ihrer Mitteilung. Sie stellt fest, dass erneuerbare Kraftstoffe mit hoher Energiedichte benötigt werden, um die ambitionierten Ziele erfüllen zu können.

(Bildquelle: Bundesrat)