UFOP begrüßt Greening-Einigung zum Anbau von Leguminosen

Berlin, 15. Mai 2014 – Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich am Dienstag in Fragen der Nutzung ökologischer Vorrangflächen sowie des Grünlandschutzes im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz geeinigt. Insbesondere die Entscheidung, beim Anbau von Eiweißpflanzen auf Vorrangflächen im Gesetz keine Einschränkung bei Düngung und Pflanzenschutz vorzunehmen, wird von der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) ausdrücklich begrüßt.

Vor allem die Einschränkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln beim Anbau von Leguminosen hätte nach Ansicht der UFOP die Wirtschaftlichkeit des Anbaus massiv beeinträchtigt. Dies wäre dem von der Politik formulierten Ziel einer stärkeren Versorgung mit Eiweißfuttermitteln aus heimischer Erzeugung entgegen gelaufen. Die Vorgabe, nach dem Anbau von Eiweißpflanzen eine überwinternde Kultur anzubauen, entspricht bereits heute der guten fachlichen Praxis.

Der UFOP-Vorsitzende Wolfgang Vogel zeigt sich daher zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss: „Zusammen mit dem in den Verhandlungen in Brüssel vereinbarten Umrechnungsfaktor für den Anbau von Leguminosen von 0,7 werden nun agrarpolitische Rahmenbedingungen gesetzt, die dem Anbau heimischer Leguminosen neuen Auftrieb verleihen können. Damit kann ein wichtiger Beitrag für eine bessere Versorgung mit heimischen Eiweißfuttermitteln geleistet werden.“

Ursprünglich hatte die Europäische Kommission nur einen Faktor von 0,3 für den Leguminosenanbau vorgesehen. Die UFOP hatte in den Verhandlungen eine Anhebung auf mindestens 1,0 gefordert.

Wichtig sei es nun, dass den Landwirten in den ausstehenden Verhandlungen über die anzuwendende Sortenliste für den Anbau auf Greening-Flächen auch ein breites Kulturartenspektrum zur Verfügung gestellt werde.