UFOP begrüßt Öffnung der Flächenstilllegung für den Eiweißpflanzenbau 2024

Pflanzenschutz muss möglich gemacht werden

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) begrüßt die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir, den Vorschlag der EU-Kommission zum Aussetzen von GLÖZ 8 im Jahr 2024 zu unterstützen. Dem Vorschlag zufolge können Betriebe rückwirkend zum 1. Januar vom verpflichtenden Anteil in Höhe von vier Prozent nichtproduktiver Flächen zum Schutz der Artenvielfalt und der Böden abweichen. Alternativ soll neben Zwischenfrüchten ein Anbau von Eiweißpflanzen anrechnungsfähig sein, allerdings ohne die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln. Die UFOP fordert, das Pflanzenschutzmittelverbot ebenfalls auszusetzen als Voraussetzung für eine Ausdehnung des Anbaus von Körnerleguminosen.

Mit der Abkehr vom Grundsatz der Herausnahme produktiver Flächen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung in der aktuellen GAP wird der Forderung von DBV und UFOP entsprochen, die eine sogenannte Zwangsstilllegung grundsätzlich ablehnen. Denn der Ukraine-Krieg hat die Bedeutung der Ernährungssicherheit einmal mehr deutlich vor Augen geführt. Statt Flächen aus der Produktion zu nehmen, sind produktionsintegrierte Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität umzusetzen. Gerade der Anbau von Eiweißpflanzen weist zahlreiche positive Wirkungen für die Umwelt und die landwirtschaftlichen Böden auf, z.B. die biologische Stickstoffbindung sowie das Angebot an Nahrung und Lebensraum für blütenbesuchende Insekten. Darüber hinaus würde ein umfangreicherer Anbau in Deutschland und Europa die hohe Abhängigkeit von Eiweißfuttermittelimporten verringern.

Allerdings ist für sichere Ackerbohnen-, Körnererbsen-, Süßlupinen- und Sojabohnenernten in Deutschland der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln essenziell. Die Erfahrungen mit dem Greening in der letzten GAP haben gezeigt, dass sich die positive Entwicklung bei den Körnerleguminosen nach dem Verbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ab 2018 drastisch umgekehrt hat. So ist die beantragte Ökologische Vorrangfläche mit Eiweißpflanzen bundesweit um ca. 52 Prozent von 174.200 Hektar zur Ernte 2017 im Folgejahr auf nur noch 84.400 Hektar zurückgegangen. Die Landwirte sind für den Anbau von Ackerbohnen, Körnererbsen, Süßlupinen und Sojabohnen i.d.R. auf andere Ackerflächen ausgewichen, die nicht den Verbotsrestriktionen unterworfen waren. Wenn also ein Aussetzen von GLÖZ 8 auch zu einem umfangreichen und vorteilhaften Anbau von Körnerleguminosen führen soll, muss das Verbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln fallen.

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik müssen Landwirtinnen und Landwirte die sogenannten Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (kurz: GLÖZ) einhalten. Sie gehören zu den Grundvoraussetzungen für den Bezug von EU-Fördermitteln. Der GLÖZ-Standard 8 schreibt seit Anfang 2023 unter anderem vor, dass ein Mindestanteil von Ackerland für nichtproduktive Flächen wie Brachen oder Landschaftselemente, vorgesehen ist. In Deutschland müssen Landwirtschaftsbetriebe mindestens vier Prozent dieser nichtproduktiven Flächen vorhalten, allerdings war diese Vorgabe zur Ernte 2023 vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs ausgesetzt worden.

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