UFOP begrüßt Votum zum Ausschluss von Palmöl zur Biokraftstoffverwendung

Mit überwältigender Mehrheit hat das Europäische Parlament den Initiativbericht zum Thema „Palmöl und die Rodung von Regenwäldern“ angenommen. Das Europäische Parlament spricht sich dafür aus, Palmöl ab 2020 als Rohstoff für die energetische Nutzung auszuschließen und anerkennt zugleich die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen aus Ölpflanzen (Raps und Sonnenblume) aus europäischem Anbau.

Berlin, 06. April 2017 – Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßt außerordentlich den Beschluss und die Aufforderung des Europäischen Parlamentes an die EU-Kommission, Regelungen zu schaffen, um Palmöl zur energetischen Nutzung ab 2020 auszuschließen. Dieser Schritt sei längst überfällig betont die UFOP mit Hinweis auf die wiederholt vom Verband vorgebrachte Kritik, dass die betroffenen Produktionsländer trotz der öffentlichen Nachhaltigkeitsdiskussion zur zukünftigen Ausrichtung der Biokraftstoffpolitik dennoch Brandrodungen zulassen. Dagegen bescheinigt der Bericht die Nachhaltigkeit ausdrücklich für Raps und Sonnenblumen, wenn diese in der EU produziert werden.

Diese Kulturarten sind zugleich die mit Abstand wichtigste heimische und gentechnikfreie Proteinquelle für die Tierernährung, betont die UFOP. In Deutschland wurde 2015 erstmals mehr Rapsschrot als Sojaschrot eingesetzt. Treiber dieser Nachfrage ist die Zunahme von Milchprodukten, Eier und Rindfleischprodukten, die mit dem Label „ohne Gentechnik“ ausgezeichnet werden.

Raps und Sonnenblumen sind in Nord- und Südeuropa als Blühpflanzen mit ihren positiven Effekten in Fruchtfolgen alternativlos. Das erreichte Anbauflächenniveau kann aber nur dann wirtschaftlich verstetigt werden, wenn für nachhaltig zertifiziertes Rapsöl auch nach 2020 der Biokraftstoffmarkt als Absatzoption offen bleibt. Die UFOP fordert, dass die bereits in der iLUC-Richtlinie 2015 politisch abgestimmte Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse in Höhe von 7 Prozent unverändert nach 2020 fortgeführt wird. Die Kappungsgrenze müsse aber auf Kulturarten beschränkt werden, die als Koppelprodukt zugleich hochwertiges Protein oder anderweitige hochwertige Futtermittel liefern. Der Verband erinnert daran, dass die Mitgliedsstaaten mit der iLUC-Richtlinie bereits ermächtigt sind, national eine niedrigere Kappungsgrenze festzulegen.

Die Kommission solle stattdessen zur Verbesserung und Kontrolle der Nachhaltigkeitskriterien die im Bericht vorgebrachte Kritik zur Qualität der von der Kommission zugelassenen Zertifizierungssysteme und Umsetzung durch die Zertifizierungsstellen anerkennen, bekräftigt die UFOP. Mit dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium geförderten „GRAS-Tool“ sei schon heute durch Satellitenüberwachung eine prozessbezogene, auf der Anbaufläche oder Plantage beginnende Nachhaltigkeitszertifizierung möglich. Damit könnte auch die im Bericht angemahnte Kartierung der Eigentumsflächen der Kleinbauern zeitnah umgesetzt werden, betont die UFOP.